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Ablauf der „Psychischen Gefährdungsbeurteilung“

Christian Hütt – Experte für gesunde Führung und Inhaber von cor – erklärt, wie eine Psychische Gefährdungsbeurteilung abläuft

Ablauf der "Psychischen Gefährdungsbeurteilung"

Christian Hütt über die Durchführung der PGB.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, in seinem Unternehmen eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – ist ein Zusammenschluss aus Bund, Ländern und Unfallversicherung, der einheitliche Leitlinien ins Leben gerufen hat, die auf die Psychische Gefährdungsbeurteilung angewandt werden. „Wer diesen Leitlinien nicht entspricht, hat entweder die wesentlichen Gefährdungen eines Arbeitsplatzes nicht ermittelt, einzelne Personengruppen womöglich dabei nicht berücksichtig oder keine oder nur unvollständige Wirksamkeitskontrollen etabliert“, erklärt Christian Hütt.

Unterm Strich werden die Maßnahmen für den psychischen Arbeitsschutz des Arbeitgebers nicht als ausreichend angesehen – „und das Unternehmen besteht die Prüfung durch unterschiedliche Institutionen nicht. Gehen wir nun gemeinsam exemplarisch die Durchführung einer PGB durch“, betont Hütt, der mit seinem Zentrum „cor“ die Anlaufstelle für gesunde Führung ist.

Die Durchführung der Beurteilung startet mit einem Vorgespräch mit dem Unternehmer, der Personalabteilung und dem Betriebsrat, falls vorhanden. „Dieses Gespräch erhebt die Verhältnisse aus Arbeitgebersicht. Die Personalabteilung übermittelt Zahlen, Daten und Fakten – unter anderem zu der Anzahl der Mitarbeiter in Festanstellung, Teilzeit etc.“ Nachdem diese Zahlen festgehalten wurden, werden Urlaubs- und Krankheitstage, Überstunden und gegebenenfalls Informationen über Reklamationen von Kunden ermittelt, die anschließend in die Beurteilung einfließen.

„Mit der Arbeitgebersicht ist das Bild des Unternehmens natürlich noch nicht vollständig erfasst – nun geht es an die Sicht der Arbeitsnehmer und deren Reaktion und Umgang mit den vorherrschenden Rahmenbedingungen“, führt Hütt aus. Sobald hierzu ebenfalls alle Informationen vorliegen, werden die Parameter nach einem validierten System ausgewertet. „Anschließend können Maßnahmen zur Behebung der Gefährdungen eruiert und sollten in Konsequenz auch umgesetzt werden“, schließt der erfahrene Unternehmer.

Mehr Informationen zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der Website von cor – Zentrum für gesunde Führung: www.business-cor.de/gesundes-fuehren/pgb/. Mehr Informationen zum Inhaber Christian Hütt und weitere Angebote für Unternehmen finden Sie ebenfalls auf der Website unter: www.business-cor.de

Christian Hütt mit cor – dem Zentrum für gesunde Führung

Vom Versicherungskaufmann zum Unternehmer – Christian Hütt weiß, was es bedeutet, unter enormem Leistungsdruck arbeiten zu müssen. Oft stehen bei sinkender Leistungsbereitschaft und steigender Krankenstände überforderte Mitarbeiter überforderten Führungskräften gegenüber. An dieser Stelle hilft Hütt sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern mit Coachings, Beratungen und Trainings. Hier fungiert er nicht nur als Partner, sondern auch als Gefährte und Troubleshooter. Mit seinem Know-how sensibilisiert er Führungskräfte im Umgang mit ihren Mitarbeitern und hilft dabei, persönliche Probleme, Ängste und andere Belastungen in den Griff zu bekommen, bevor sie sich negativ auf die Arbeit auswirken. So wird schließlich mit den richtigen Maßnahmen ein gesundes Umfeld geschaffen, damit das Unternehmen mit leistungsstarken, motivierten, selbstverantwortlichen und gesunden Mitarbeitern erfolgreich sein kann.

Kontakt
cor – Zentrum für gesunde Führung
Christian Hütt
Alfredstraße 322
45133 Essen
+49 (0) 172 8069650
info@business-cor.de
https://www.business-cor.de/

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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