Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Einziehungsermächtigung und Inkassozession – Forderungseinzug

Einziehungsermächtigung und Inkassozession – Forderungseinzug

Einziehungsermächtigung und Inkassozession - Forderungseinzug

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html Die Ermächtigung, eine abgetretene Forderung als eigene und damit im eigenen Namen geltend zu machen, erhält der Zessionar durch die Inkassozession.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erhält der Zessionar „nur“ die Ermächtigung, die Forderung einzuziehen, so handelt es sich dabei um eine Geltendmachung der Forderung im fremden Namen.

Die Inkassozession stellt eine vollständige Abtretung der betreffenden Forderung dar. Hierbei ist der Zessionar demnach als neuer Gläubiger der Forderung zu betrachten, sodass er auch zur Einziehung berechtigt ist. Ihm steht jedoch keine Verfügungsbefugnis über die betreffende Forderung zu; es liegt also zwischen ihm und dem Zedenten ein sogenanntes Treuhandverhältnis vor. Daher hat der Zessionar letztlich im Außenverhältnis mehr Rechtsmacht als im Innenverhältnis.

Einem Schuldner stehen im Rahmen der Inkassozession grundsätzlich keine Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen dem Zessionar und dem Zedenten zu. Er hat jedoch, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, die Möglichkeit mit einer gegen den Zessionar bestehenden Forderung aufzurechnen. Ein Widerruf der Inkassozession seitens des Zedenten ist nicht möglich.

Die Einziehungsermächtigung ermöglicht es dem Berechtigten, die fremde Forderung im eigenen Namen geltend zu machen, sodass er letztlich eine Leistung an sich selbst verlangen kann. Mehr steht ihm jedoch nicht zu. Die weiteren Rechte des Gläubigers verbleiben auch beim Gläubiger und nur dieser kann sie ausüben. Dem Schuldner verbleiben alle Einwendungen und Einreden und zwar gegenüber dem Berechtigenden als auch gegenüber dem Berechtigten.

Zu beachten ist, dass hier keine Aufrechnungsmöglichkeit besteht. Der Schuldner kann weder gegenüber dem Berechtigten noch gegenüber dem Berechtigenden Rechte aus dem Verhältnis zum Berechtigten geltend machen. Allerdings kann der Berechtigende seine Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen.

Unter Umständen kann es schwierig sein, die Inkassozession von der Einziehungsermächtigung abzugrenzen. Häufig ist der Übergang fließend und somit ist es für einen Laien häufig schwierig, eine Abgrenzung vorzunehmen. Allerdings ist die Abgrenzung im Hinblick auf die bestehenden Möglichkeiten und Rechtsfolgen von besonderer Bedeutung.

Ein qualifizierter und versierter Rechtsanwalt kann helfen, den Überblick zu behalten und die bestehenden Möglichkeiten voll auszunutzen. Insbesondere kann er beratend tätig werden, bevor eine Abtretung erklärt oder eine Einziehungsermächtigung erteilt wird.

http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 14 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert