Neuigkeiten Timeline

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

Maschinenbau
September 1, 2026

Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

„Zuhause im Wandel“: Mitmach-Projekt zu Klimaanpassung sucht Teilnehmende

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Neunte Auflage des AKTIONÄRSTAG begrüßt Börsianer wieder in Kulmbach

Allgemein
September 1, 2026

Relaunch: TECHTIMES startet B2B-Referenzmarketing für technische Unternehmen

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genau unter die Lupe nehmen – Bankrecht

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genau unter die Lupe nehmen – Bankrecht

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung genau unter die Lupe nehmen - Bankrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html In manchen Fällen lohnt es sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Darlehenskündigung überprüfen zu lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Kreditinstituten steht bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehensvertrags ein gesetzlicher Schadensersatz zu. Diese Vorfälligkeitsentschädigung dient den Banken als finanzieller Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Lediglich in den seltenen Fällen, in denen die Ablösung des Kredits vor Ablauf der Vertragsdauer vertraglich geregelt wurde, ist eine Kündigung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hat die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) in einigen Urteilen, bspw. BGH Az.: XI ZR 267/96, BGH Az.: XI ZR 285/03, den Banken zwar Vorgaben gemacht, allerdings kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Auch die Höhe eines Bearbeitungsentgeltes, welches unstrittig verlangt werden darf, sollte zwar angemessen sein, darf aber seitens des Darlehensgebers geschätzt werden.

Allein hieraus ergibt sich für die betroffenen Darlehensnehmer oft eine nicht nachzuvollziehende Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Zweifeln an der Richtigkeit des geforderten Betrags, sollten sich Kunden an einen Experten wenden und diesen genau überprüfen lassen. Auch auf Drängen der Bank sollten keine voreiligen Handlungen vorgenommen werden und das Geld im Zweifel nur unter Vorbehalt gezahlt werden.

Ergeben sich Probleme im Rahmen eines bestehenden Darlehensvertrags sollten sich Verbraucher an einen im Bankrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann unter Einbeziehung der gesetzlichen Vorschriften und der ständigen Rechtsprechung überprüfen, ob die Interessen des Darlehensnehmers gewahrt wurden. Eventuelle Ansprüche gegen die Bank kann er entweder außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Auch bei der Kündigung des Darlehens seitens des Kreditinstituts, weil der Darlehensnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, ist zwar grundsätzlich ein Schadensersatz zu zahlen, aber hier hat der BGH in einem Fall entschieden (Az.: XI ZR 512/11), dass dieser nicht im vollem Umfang der Vorfälligkeitsentschädigung entspricht.

Neben einer Kontrolle der Berechnungen der Bank kann auch eine Überprüfung der vertraglichen Regelung Vorteile für den Kunden bringen. Insbesondere die Widerrufsbelehrungen können Ansatzpunkte für ein erfolgreiches Vorgehen bieten. Auch hierbei steht ein kompetenter Anwalt beratend zur Seite.

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert