Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juni 8, 2026

Client-Server-Modernisierung: Der Schlüssel, um IT-Systeme zukunftssicher zu gestalten

Tourismus, Reisen
Juni 8, 2026

Leckere Wanderung: Texels kulinarische Vielfalt im Schritttempo entdecken

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 8, 2026

Hygienisches Warmwasser und maximale Energieeffizienz für die Wärmewende im Eigenheim

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Vintage-Gitarren halten Musikgeschichte lebendig

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

Norddeutsches Unternehmen entwickelt patentierte Stratosphärenplattform für Höhen über 30 Kilometer – erste Tests bereits erfolgreich durchgeführt

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

ILA Berlin 2026 – Die Automatisierungslücke in der Ultraschallprüfung schließen

Immobilien
Juni 8, 2026

Betreiberwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

KI-Skills bringen Karrierevorteile

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten

Kunst, Kultur
Juni 8, 2026

„Midsommar meets Fête de la Musique“: Das Forum Steglitz feiert den längsten Tag des Jahres mit einem Open-Air-Fest an der Schloßstraße

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

Korian und Verbund Pflegehilfe digitalisieren den Aufnahmeprozess von 218 Einrichtungen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Warum immer mehr Mittelständler auf Factoring setzen

Stellenabbau bei RWE geplant – Tipps für Arbeitnehmer

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

RWE will bis 2016 weitere 6750 Stellen abbauen. Der derzeit gültige Kündigungsschutz soll nicht verlängert werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Ausgangslage:

Pressemeldungen zufolge, z.B. Spiegel online vom 14.11.2013, will RWE mehr Stellen abbauen als bisher bekannt und schließt nunmehr auch Kündigungen nicht aus. Bis 2016 sollen 6750 Arbeitsplätze wegfallen. Betroffen seien Arbeitsplätze in der Stromerzeugung, in der Verwaltung und bei der Ökostromtochter Innogy. Allein in Deutschland sollen 4700 Arbeitsplätze wegfallen.

Dem Vernehmen nach will man auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und den Abbau im Wesentlichen über eine konzerninterne Jobbörse, Altersteilzeit und die natürliche Fluktuation erreichen. Ende 2014 läuft der gemäß Tarifvertrag gültige Kündigungsschutz aus. Dieser soll nicht verlängern zu werden, sodass ab 2015 auch wieder betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich in Betracht kämen.

Was bedeutet dies für die Mitarbeiter?

Unabhängig davon, ob ein genereller tariflicher Kündigungsschutz gilt oder nicht: In großen Konzernen wie RWE hat es der Arbeitgeber im Allgemeinen recht schwer, Arbeitnehmern wirksam zu kündigen.

Betriebsbedingte Kündigungen sind gut angreifbar, wenn die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage beachtet wird!

Bei der notwendigen Sozialauswahl können genauso viele Fehler unterlaufen wie bei der Betriebsratsanhörung. Die Kündigungen sind daher in der Regel gut angreifbar. Wichtig ist, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Sonst kann man gegen die Kündigung wirksam nichts mehr unternehmen.

Auch wenn ein Sozialplan besteht, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage immer.

Häufig denken Arbeitnehmer, es sei sinnvoll auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten, da Ihnen aus einem bestehenden Sozialplan ohnehin eine Abfindung zustehe. Das ist falsch!
Mit einer Klage können:
-die Abfindung erhöht,
-ein Titel geschafft,
-der Inhalt eines Zeugnisses geklärt,
-weitere Ansprüche (Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) geregelt werden.

Was ist, wenn der Arbeitgeber gar nicht kündigt, sondern einen Aufhebungsvertrag anbietet?

Arbeitnehmer, die planen, einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zu schließen, sollten die möglicherweise mit der Aufhebungsvereinbarung einhergehenden Nachteile (Sperrzeit, Steuer, Anrechnung auf das Arbeitslosengeld) einkalkulieren.

Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld vermeiden

Eine Anrechnung der Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld wird vermieden, wenn im Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird.

Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden

Eine Sperrzeit (bedeutet unter anderem drei Monate kein Arbeitslosengeld) lässt sich vermeiden, wenn der Aufhebungsvertrag nach einer betriebsbedingten Kündigung vor Gericht geschlossen wird. Steuerliche Nachteile können unter Umständen abgemildert werden, wenn die Abfindung in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen zufließt.

Vorsicht bei Versetzungen, bzw. Veränderungen der Arbeitsbedingungen

Manchmal bereiten Arbeitgeber Kündigungen dadurch vor, dass Sie Arbeitnehmer zunächst in Abteilungen versetzen, die sie dann später schließen wollen. Hier kann es sinnvoll sein, sich bereits gegen die Versetzung zu wehren, da man sonst möglicherweise später das Nachsehen hat. Wird die Abteilung nämlich später geschlossen, kann man mit seinen Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine darauf gestützte Kündigung schlechter dastehen als vor der Versetzung.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Sobald der Arbeitgeber damit beginnt, Kündigungen vorzubereiten, sollten Sie sich in eine anwaltliche Beratung begeben. Möglicherweise werden hier bereits Weichen gestellt, die später nur schwer wieder umgelegt werden können.

14.11.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert