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Abflug verspätet – Zwischen Reiselust und Alltagsfrust

Reisende haben bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung

Nur wenige Tage vor der Abreise gibt die Rezeption eine Information der Fluggesellschaft weiter, dass sich der geplante Abflug um einige Stunden verzögert. Doch anstatt verärgert am Strand den Kopf in den Sand zu stecken, haben Reisende die Möglichkeit Anspruch auf Entschädigung zu erheben. Das beweist auch ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Az. 24 C 4358/13).

Von Rhodos nach Düsseldorf – Über acht Stunden verspäteter Abflug
Alle Abflug-Details waren in trockenen Tüchern. Um 11:15 Uhr sollte das Flugzeug von Rhodos starten und um 13:55 Uhr den Zielflughafen in Düsseldorf erreichen. Doch nur wenige Tage vor der Abreise erhielt der Kläger eine Nachricht des Hotels, dass sich der Flug erheblich verzögert. 20:00 Uhr lautete der neue Abflug-Termin. Tatsächlich startete das Flugzeug erst um 22:00 Uhr. Der Kläger trug den Fall dem Amtsgericht Düsseldorf (Az. 24 C 4358/13) vor und konnte eine Ausgleichszahlung in der Höhe von je 400 Euro erwirken.

FluggastrechteVO – Reisende haben Bei Abflug-Verspätung Anspruch auf Entschädigung
Gemäß Artikel 6, 7 Abschnitt 1b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hat das Amtsgericht Düsseldorf dem Kläger eine Ausgleichszahlung von je 400 Euro zugestanden, die von der betroffenen Fluggesellschaft zu stemmen ist. Die FluggastrechteVO, die seit Anfang 2005 auch für Deutschland gilt, sieht eine entsprechende Entschädigung bei der Abflug-Verspätung über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500km vor. Die Ausgleichszahlung beginnt bei 250 Euro und betrifft eine Flugverspätung bei Entfernungen über 150km oder weniger. Eine kurzfristige Information über den späteren Abflug ändert nichts an der Tatsache, dass die betroffene Fluggesellschaft zur Zahlung der Entschädigung verpflichtet ist.

Entspannt in den Alltag eintauchen – Kompetente Prozessvertretung
Ein Gerichtsprozess kann zahlreiche Nerven kosten und die Urlaubs-Entspannung bereits nach wenigen Momenten verfliegen lassen. Selbst wenn das Recht auf der richtigen Seite steht, muss der Kläger den Fall korrekt und gemäß der Verordnungs-Angaben vortragen. Ihm gegenüber stehen meist Fluggesellschaften die auf einen festen Anwalts-Stamm zurückgreifen, die über das nötige Know-How verfügen. Mit einer kompetenten Prozessvertretung findet der Kläger hilfreiche Unterstützung, um eine Ausgleichszahlung für die Abflug-Verspätung vor Gericht zu erwirken.

Weitere Informationen zu den Leistungen und Beratungsfeldern der GKM-Beratungsgruppe finden Sie unter:
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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