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NRWG weiter mit Komplettkennzeichnung

Die Mitglieder des FVLR halten an der transparenten und vollständigen Deklaration aller Basisparameter auf den Rauchabzugsgeräten fest, auch wenn dies nach europäischem Recht nicht mehr gefordert ist.

NRWG weiter mit Komplettkennzeichnung

FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V., Detmold

Detmold – Zum 1. Juli 2013 sind wichtige Prüf- und Kennzeichnungspflichten für Bauprodukte entfallen. Betroffen sind auch die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), wie sie auf Dächern beispielsweise mit Lichtkuppeln oder Lichtbändern ausgebildet werden. Zukünftig dürfen die CE-Zeichen auf den Rauchabzugsgeräten auch verkürzte oder nicht vollständige Angaben enthalten. Die Mitgliedsunternehmen des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. wollen jedoch freiwillig die bisherige sehr transparente und sichere Praxis beibehalten. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Hegger erklärt, warum: „Mit der Fortführung der kompletten CE-Kennzeichnung direkt auf den Produkten können NRWG auf der Baustelle weiter ohne großen Aufwand kontrolliert werden. Die bei uns auch künftig vorhandene Volldeklaration ist deshalb vor allem ein Service, über den sich alle freuen können, die diese Geräte auf der Baustelle abnehmen oder am fertigen Gebäude überprüfen müssen.“

Auf Mindestwerte achten

Stammen die verwendeten NRWG von einem Verbandsmitglied, stehen weiterhin alle wichtigen Angaben auf dem CE-Schild des Produkts. Nach einer Empfehlung des FVLR sollten diese Produkte neben der Angabe über die aerodynamisch wirksame Fläche bestimmte Anforderungen (Mindestwerte in Klammern) unbedingt einhalten. Dazu gehören: die Funktionssicherheit (Re 50), Schneelast (SL 500), Niedrige Temperatur (T -5° C), Windlast (WL 1.500) und Wärmebeständigkeit (B 300).

Stichtag: 1. Juli 2013

Hintergrund ist die Veränderung der bisherigen europäischen Bauproduktenrichtlinie zu einer Bauproduktenverordnung der EU. Der wichtigste Unterschied dabei: Das neue Regelwerk wird unmittelbar geltendes Recht, ohne dass es wie bisher einer eigenständigen nationalen Umsetzung bedarf. „Damit ersetzt die europäische Bauproduktenverordnung seit 1. Juli dieses Jahres die bisherige deutsche Bauproduktenverordnung – und zwar mit sofortiger Wirkung, also ohne Übergangsfrist“, weist Thomas Hegger auf die Brisanz des Themas hin.

Erleichterte Überprüfung

Mit der Neuregelung wurden auch eine Reihe inhaltlicher Veränderungen vorgenommen, u.a. eben bei der Kennzeichnungspflicht von NRWG. Bisher mussten die wichtigsten Anforderungen nicht nur nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert, sondern deren Ergebnisse auch komplett auf dem Produkt deklariert werden. Im Rahmen der Bauüberwachung ließ sich dadurch mit einem Blick erkennen, ob tatsächlich die vorgesehene Leistung eingebaut wurde.
Nach europäischem Recht soll es aber künftig reichen, nur noch eine einzige Basisanforderung zu prüfen, die dann nicht einmal vollständig auf dem Produkt, sondern z. B. nur im Internet oder den Begleitpapieren deklariert werden muss. Das erhöht den Aufwand bei Überprüfungen, gleichzeitig steigt die Gefahr von Fehlern, Verwechslungen und auch von Missbrauch.
Vor diesem Hintergrund erhöht die Entscheidung der FVLR-Mitglieder, die bisherige Volldeklaration aller geforderten Parameter auf dem Produkt beizubehalten, die Sicherheit der Gebäude und vereinfacht die Arbeit von Bauleitern, Brandschutzprüfern und Feuerwehren.

Infokasten: Empfohlene Mindestwerte für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

Aerodynamisch wirksame Fläche: X m²
Funktionssicherheit: Re 50
Schneelast: SL 500
Niedrige Temperatur: T -5° C
Windlast: WL 1.500
Wärmebeständigkeit: B 300

Der FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. wurde 1982 gegründet. Er repräsentiert die deutschen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie verfügen über ein umfangreiches, langjähriges Know-how und technisch qualifizierte Mitarbeiter. Sie beraten Planer und Anwender umfassend und leisten aktive Hilfestellung bei der Projektierung, Ausführung und Wartung von Tageslicht-Dachoberlichtern sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Lichtkuppeln und Lichtbänder erfüllen vielfältige Aufgaben in der Architektur. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind unverzichtbare Bestandteile des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Der FVLR hat es sich zum Ziel gemacht, europaweit produktneutrale, sachliche und fundierte Forschungs- und Informationsarbeit zu leisten, bei Planern, Architekten, Entscheidungsträgern und Anwendern. Aus diesem Grund ist der FVLR auch aktives Mitglied in Eurolux, der Vereinigung der europäischen Hersteller von Lichtkuppeln, Lichtbändern und RWA. Er wirkt darüber hinaus in den einschlägigen Gremien zur internationalen und europäischen Normungsarbeit mit.

Kontakt
Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.
Carolina Dörrich
Ernst-Hilker-Straße 2
32758 Detmold
0208-4696309
carolina.doerrich@koob-pr.com
http://www.fvlr.de/

Pressekontakt:
Koob Agentur für Public Relations GmbH
Carolina Dörrich
Solinger Straße 15
45481 Mülheim an der Ruhr
02084696309
carolina.doerrich@koob-pr.com
http://www.koob-pr.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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