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Trau dich – nicht!

Trau dich - nicht!

Der Ehe-Beipackzettel

Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden?! Rechtsanwältin Dr. Sabine Mayer kommentiert in ihrem Buch „Trau dich – nicht!“ (C.H.BECK) anhand von 66 Fällen, die das Leben geschrieben hat, warum fast alles gegen die Ehe spricht.

Die Ehe, ein romantisches Rechtsgeschäft? „Weder vor einer kirchlichen noch vor einer standesamtlichen Trauung werden Sie darüber aufgeklärt, welche gravierenden Konsequenzen die verheißungsvollen Worte „Ja, ich will“ haben können“, erklärt Rechtsanwältin Sabine Mayer. „Vielen ist nicht bewusst, dass die standesamtliche Ehe kein rechtsfreier Raum ist, sondern ein Vertrag mit umfangreichen Rechten und Pflichten.“ Stattdessen werden Heiratswillige – im Jahr 2011 waren es laut statistischem Bundesamt 377.816 Paare – ins eiskalte Wasser geworfen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Gesetz oder fragen Sie Ihren Anwalt oder Notar. So hält es der Gesetzgeber für erforderlich, dass man beim Kauf von Kopfschmerztabletten anhand der Packungsbeilage in verständlicher Form darauf hingewiesen wird, dass die Einnahme unter anderem zu Hautirritationen führen kann. „Eine Ehe kann zu viel weiter reichenden Folgen führen als eine Tablette“, warnt Sabine Mayer. „Warum also keine Aufklärung im Vorfeld einer Eheschließung? Und warum erachtet der Gesetzgeber Hautrötungen als aufklärungswürdiger als beispielsweise Unterhaltsansprüche oder die Aufteilung von Rentenanwartschaften“, fragt sich die Rechtsanwältin und rät: „Bevor Sie sich trauen, sich zu trauen, sollten Sie das Für und Wider einer Ehe sorgfältig abwägen.“

Versprochen ist versprochen. Dass auf das gesprochene Wort oftmals kein Verlass ist, haben bereits viele im Lauf ihres Lebens leidvoll erfahren müssen. Dass dies auch für das geschriebene Wort gelten kann, selbst wenn es notariell beurkundet ist, wird viele überraschen. Dies gilt vor allem für Eheverträge. „Die Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen notariellen Form bedeutet noch lange nicht, dass Eheverträge automatisch gültig, das heißt rechtswirksam sind“, alarmiert Sabine Mayer. „Basiert der Vertrag auf ungleichen Vertragspositionen und ist eine einseitige eheliche Lastenverteilung vorgesehen, kann das zuständige Gericht den Vertrag als sittenwidrig bezeichnen und insgesamt für unwirksam erklären.“ Die wenigsten Liebenden sind sich dessen bewusst. Deswegen informiert Rechtsanwältin Sabine Mayer auf unterhaltsame Weise über die „unerwünschten Nebenwirkungen“ der Ehe und empfiehlt: „Don´t marry, be happy.“

Zum Abdruck frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu der Autorin. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Dr. Sabine Mayer, Trau dich – nicht!, Verlag C.H.BECK, 2013, 250 Seiten, kartoniert EUR 15,00, ISBN 978-3-406-65429-9, www.beck-shop.de/12309154.

Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.

Kontakt
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Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-266
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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