Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Nach der Trennung sollte eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden

Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Ariane Freifrau von Seherr-Thoß, Fachanwältin für Familienrecht bei SNP | Schlawien Partnerschaft

Düsseldorf, 28. Oktober 2013*****In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2013 (Az.: XII ZB 277/12) hat der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen und damit ausgleichspflichtig ist. Ariane Freifrau von Seherr-Thoß, Fachanwältin für Familienrecht bei SNP | Schlawien Partnerschaft Düsseldorf weist darauf hin, dass die Entscheidung des Gerichts anders gelautet hätte, wenn die Beteiligten im Anschluss an ihre Trennung – nach jeweils getrennter anwaltlicher Beratung – eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen hätten.

Eine solche Regelung ist auch im Hinblick auf einen möglichen Erbfall unbedingt zu empfehlen, denn eine Trennung führt nicht zum Wegfall des gesetzlichen Erbrechts. „Sofern kein Testament vorhanden ist, bleibt der getrennt lebende Ehegatte gesetzlicher Erbe. Selbst wenn der verstorbene Ehegatte ein Testament hinterlassen hat, kann der getrennt lebende Ehegatte jedenfalls seinen Pflichtteil verlangen. Die mit anwaltlicher Beratung verbundenen Kosten wiegen die weitreichenden möglichen finanziellen Nachteile einer unterlassenen Vereinbarung bei weitem auf“, erklärt Rechtsanwältin Ariane Freifrau von Seherr-Thoß.

Mit der bitteren Konsequenz, seinen Gewinn teilen zu müssen, hatte der glückliche Lottogewinner, der sich bereits vor vielen Jahren von seiner Ehefrau getrennt hatte, wohl kaum gerechnet. „Er ist wie so viele andere auch von der irrigen Annahme ausgegangen, mit der Trennung gleichzeitig auch das Ende der Ehe besiegelt zu haben. Dass die Trennung jedoch nicht auch gleichzeitig das Ende der Ehe in rechtlicher Hinsicht darstellt, war ihm offensichtlich nicht bewusst“, so Rechtsanwältin Ariane Freifrau von Seherr-Thoß.

Immerhin als kleiner Trost verblieb dem Lottogewinner ja trotzdem noch die Hälfte seines Gewinns.

Über SNP

SNP | Schlawien Partnerschaft ist eine auf Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei und zählt zu den großen Kanzleien in Deutschland mit Standorten in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Leipzig und München. SNP | Schlawien Partnerschaft verfügt über einen weiteren Standort in Mailand in Italien. Die derzeit mehr als 60 Rechtsanwälte stehen für ein breites Leistungsspektrum unterschiedlicher juristischer Fachgebiete. Darüber hinaus stehen den Mandanten auch Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – gegebenenfalls in multidisziplinären Teams – zur Verfügung, die abgestimmt auf die Anforderungen der Mandanten fachübergreifende Lösungen erarbeiten. SNP | Schlawien Partnerschaft gehört dem internationalen Verbund von Rechtsanwälten LNI Legal Network International an, der mit über 60 Mitgliedern in über 50 Ländern vertreten ist.

Kontakt
SNP | Schlawien Partnerschaft
Christian Lentföhr
Josephinenstr. 11-13
40212 Düsseldorf
0211-5375373-0
christian.lentfoehr@snp-online.de
http://www.snp-online.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert