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Chronos Finanz AG: Vermittler verurteilt

– Verbleib der Gelder weiter unklar –

Chronos Finanz AG: Vermittler verurteilt

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Mit Urteil vom 05.10.2012 hat das Landgericht Tübingen einen Vermittler des vorgeblich Schweizer Policenaufkäufers „Chronos Finanz AG“ zu Schadensersatz verurteilt. Hintergrund ist das von der Chronos Finanz AG betriebene Geschäftsmodell. Ebenso wie viele andere Anbieter, hatte die Chronos AG den Kauf gebrauchter Lebensversicherungen vorgenommen und einen Kaufpreis von bis zu 140 % des Rückkaufwertes den Anlegern versprochen. Seit März 2012 bleiben allerdings die ratierlichen Kaufpreiszahlungen aus.

Die von Röhlke Rechtsanwälte vertretene Klägerin des Verfahrens vor dem Landgericht Tübingen hatte geltend gemacht, nicht über bestehende aufsichtsrechtliche Bedenken an den Geschäftspraktiken der Chronos Finanz AG informiert worden zu sein. „Eine Vielzahl derartiger Policenkäufer haben von der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Verbotsverfügungen erhalten“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian H. Röhlke mit und weist auf die Verwaltungspraxis der BaFin hin: „Bereits seit 2009 legt diese eine sehr restriktive Haltung gegenüber derartigen Policenkauf-Modellen an den Tag.“

Warum diese Vorgehensweise der BaFin?

„Das Vorgehen der BaFin scheint offensichtlich zu Recht derart hart zu sein“, erläutert Rechtsanwalt Röhlke weiter, „denn die Chronos Finanz AG hat nach bisherigen Erkenntnissen seit Anfang 2011 Lebensversicherungen des deutschen Publikums aufgekauft und einen Rückkaufswert des bis zu 1,75-fachen des aktuellen Rückkaufswertes der Versicherung angeboten, zeitlich gestaffelt durch Ratenzahlungen über mehrere Jahre hinweg. Ein derartiges Modell kann funktionieren, kann aber auch ein reines Schneeballsystem sein. Offensichtlich sind bei der Chronos Finanz AG dann im März 2012 die Mittel aus den aufgebrauchten Lebensversicherungen verbraucht gewesen, so dass weitere Zahlungen nicht mehr erfolgen konnten.“

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?

Rechtsanwalt Röhlke hierzu: „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen waren die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der Chronos Finanz AG reine Strohmänner und die Geschäftsadresse in der Schweiz auch nur eine Briefkastenadresse. Da derzeit noch nicht gesagt werden kann, wer überhaupt hinter dem ganzen Modell steckt, empfehlen wir, Klage gegen die von der Chronos Finanz AG eingesetzten Kapitalanlagenvermittler. Wie das Verfahren in Tübingen zeigt, sind derartige Klagen durchaus erfolgsversprechend.“

V.i.S.d.P.:

Oliwer Mikus
Redakteur

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt:
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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