Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 5, 2026

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Allgemein
Oktober 5, 2026

Gute Arbeit verdient Sichtbarkeit: Firmenklick.de bringt Unternehmen ins Blickfeld

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 5, 2026

Vier Jahreszeiten, 26 Schätze: Wildcat verwandelt den Adventskalender 2026 in eine zeitlose Schmuckschatulle

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 5, 2026

NENNA.AI auf der „AI Everything 2026“ in Abu Dhabi

Immobilien
Oktober 5, 2026

Mehr Cash, weniger Stress: Oliver Fischer begeistert 650 Zuschauer auf der Cash Conference in Magdeburg

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Lonely Planet kürt Maryland als Top-Reiseziel für 2027

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

Salbutamol Aldo-Union bleibt auf allen Handelsstufen abgabefähig

Auto, Verkehr
Oktober 5, 2026

BBM-Jobbörse bringt Fachkräfte und Unternehmen zusammen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 5, 2026

PNOG: Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?

Handel, Dienstleistungen
Oktober 5, 2026

Alina Loheider von Focus on good Fotografie nun auch in Osnabrück

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 5, 2026

Inverses Headhunting: Vier Erfolgsfaktoren für mehr Wirkung

Logistik, Transport
Oktober 5, 2026

Versandzentrum von Hermes Fulfilment in Sonnefeld nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) zertifiziert

Tourismus, Reisen
Oktober 5, 2026

Festivalreisen 2027: Mit IKARUS TOURS zur Ardh Kumbh Mela in Indien und zu Kulturfesten in Westafrika

Vermietung von Wohnungen an Feriengäste

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander, Berlin und Essen, zum Thema Vermietung von Wohnungen an Feriengäste, z.B. in den Szenebezirken von Berlin: Ein Wohnungseigentümer darf ohne Einschränkungen an (ständig wechselnde) Feriengäste vermieten.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (BGH, Urteil vom 15.1.2010, V ZR 72/09) etwas überraschend festgestellt, dass ein Wohnungseigentümer eine Wohnung an häufig wechselnde Personen (Feriengäste) vermieten darf, also quasi eine Nutzung als Pension, bzw. Ferienwohnung eine zulässige Wohnnutzung sei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes bestimmt ist und die Wohnungseigentümer auch nichts anderes vereinbart haben. In solchem Fall können die Wohnungseigentümer den Eigentümer, der die Pension betreibt, nicht einfach durch Mehrheitsbeschluss die Nutzung untersagen.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine Praxis, wie sie zunehmend in den „Szenebezirken“ von Berlin (Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Mitte) üblich ist, einen Freifahrtsschein erteilt. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass auch ein „normaler“ Wohnungsmieter jederzeit wechselnde Gäste empfangen und Partys feiern könne. Den übrigen Wohnungseigentümern sei es im Einzelfall zuzumuten, sich gegen übermäßige Geräuschbelastungen an die jeweiligen Störer zu wenden, z.B. mittels einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung übermäßiger Lärmbelästigung.

Sollte die Teilungserklärung die Vermietung an wechselnde Dritte untersagen, hat man gute Karten, diese Art der Wohnungsnutzung eines Miteigentümers untersagen zu lassen. Dies entschied ein erstinstanzliches Gericht kurz nach dem oben genannten BGH-Urteil (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.3.2010, 512 C 75/09).

Fachanwaltstipp Wohnungskäufer: Achten Sie beim Kauf Ihrer Immobilie auf die Regelungen in der Teilungserklärung. Wenn dort nur die allgemeine Nutzung als Wohnraum vereinbart ist und auch kein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur Untersagung einer Nutzung als Pension vorliegt, müssen Sie gerade in touristischen Gebieten damit rechnen, dass die Miteigentümer ihre Wohnungen an Feriengäste vermieten. Auch wenn der Bundesgerichtshof es anders sieht: Gegen die dann durch die Gäste auftretenden Geräuschbelästigungen können Sie sich kaum vernünftig wehren. Wenn Sie zum Beispiel eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, werden die betreffenden Gäste längst abgereist sein. Gegen die Lärmstörungen neuer Gäste müssen Sie dann ggf. mit einer gesonderten einstweiligen Verfügung vorgehen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert