Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Deichhaus herrlicher Wasserblick bis 6 Personen mit Sauna

Immobilien
Oktober 23, 2026

Baugrundstück am Meer nur noch 1 Baugrundstück

Vereine, Verbände
Oktober 23, 2026

Weiter auf Expansionskurs

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Winterurlaub auf der Baar: Haus Mohnblume in Öfingen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 23, 2026

Den Stress mit Füßen treten – das ist durchaus wörtlich gemeint!

IT, NewMedia, Software
Oktober 23, 2026

KI und Robotik im Wochentakt: dcyphr.® startet Freitags-Briefing und erweitert Workshop-Angebot

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 23, 2026

Arcanus Aerial Systems und NeuralDrones: Exlusive Partnerschaft zur Waldbranderkennung mit KI und Brandnachwache

Maschinenbau
Oktober 23, 2026

40 Jahre für die vernetzte Blechfertigung

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 23, 2026

Hainrich-Challenge: Einsparpotenziale entdecken und gewinnen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 23, 2026

Frequentis leitet europäisches SESAR-Projekt zur Weiterentwicklung der nächsten Generation von Flugsicherungssystemen

Logistik, Transport
Oktober 23, 2026

Renna Taxi nach der Landung am Stuttgarter Flughafen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 23, 2026

Bezugspreis des öffentlichen Angebots festgesetzt und vollständige Platzierung gesichert

Immobilien
Oktober 23, 2026

Hotel Investments AG: Hotelbetreiber sucht Hotels zur Pacht in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Skulpturen, Weltraum und Digitales: Die Kulturszene von Washington, DC glänzt mit neuen Highlights

Der Hauskauf

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin zum Thema Hausverkauf: Muss der Verkäufer auf Feuchtigkeitsschäden oder auf sonstige Mängel der Immobilie ausdrücklich hinweisen? Sind Angaben im Maklerexposé verbindlich? Kann der Käufer im Falle des Unterlassens den Kaufvertrag anfechten, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern?

Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im Exposé eines Maklers ausgeführt, dass die Dacheindeckung erneuert wurde, darf der Käufer daraus nicht schließen, dass das Dach neu oder neuwertig ist. Angaben in einem Maklerexposé stellen grundsätzlich keine dem Verkäufer zurechenbare Zusicherung einer Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar.

Fachanwaltstipp Käufer: Seien Sie grundsätzlich vorsichtig im Vertrauen auf Angaben im Exposé eines Maklers. Prüfen Sie ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, ob diese Angaben wirklich zutreffen. Lassen Sie sich diese Angaben ausdrücklich auch im notariellen Kaufvertrag zusichern.

Fachanwaltstipp Verkäufer: Wenn Sie dem Käufer Mängel des Hauses bzw. der Eigentumswohnung verschweigen, müssen Sie damit rechnen, dass dieser später seinerseits Rechte geltend macht. Der Käufer könnte den Kaufvertrag anfechten, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz fordern. Die sich hieran anschließenden Gerichtsprozesse sind in der Regel sehr aufwendig und teuer. Sie haben zusätzlich das Risiko, längere Zeit nicht über den Kaufpreis verfügen zu können.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert