Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

Maschinenbau
September 1, 2026

Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

„Zuhause im Wandel“: Mitmach-Projekt zu Klimaanpassung sucht Teilnehmende

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Neunte Auflage des AKTIONÄRSTAG begrüßt Börsianer wieder in Kulmbach

Allgemein
September 1, 2026

Relaunch: TECHTIMES startet B2B-Referenzmarketing für technische Unternehmen

Computer, Information, Telekommunikation
September 1, 2026

Schneller reagieren, sicherer handeln: Genetec zeigt unter anderem Security Center SaaS auf der Security Essen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Schluss mit dem Hardware-Wahn: Warum 50 % aller Digital-Signage-Installationen als störend empfunden werden

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Kritischer Rohstoff Titan: Rekord-Bohrungen übertreffen Erwartungen!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

CEO hält einen Vortrag auf dem „Hydrogen State of Industry Forum“

Tourismus, Reisen
September 1, 2026

Totgesagt, wieder gefragt: Das zweite Leben des Airbus A380

Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz – Arbeitsvertrag

Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz – Arbeitsvertrag

Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz - Arbeitsvertrag

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html Ein Arbeitsverhältnis kann unabhängig von einem abgeschlossenen Werkvertrag auch bei weisungsgebundenem Fremdpersonaleinsatz zustande kommen. Dies soll bei Eingliederung in den Betrieb der Fall sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 01.08.2013 (Az.: 2 Sa 6/13) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass unabhängig von einem abgeschlossenen Werkvertrag ein Arbeitsverhältnis auch bei weisungsgebundenem Fremdpersonaleinsatz zustande kommen, wenn eine Eingliederung in den Betrieb gegeben ist. Das LAG hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es um die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung ging. Die beiden Kläger arbeiteten als freie Mitarbeiter in einem IT-Systemhaus und wurden im Rahmen eines Werkvertrages von diesem über zehn Jahre lang im Betrieb der Beklagten eingesetzt. Die beiden Kläger waren der Auffassung dass ein Arbeitsverhältnis vorliege, weil sie in den Betrieb der Beklagten eingegliedert sind und ihr gegenüber weisungsgebunden handeln. Die Beklagte war der Auffassung, dass keine Arbeitnehmerüberlassung vorliege, da eine direkte Beauftragung der Kläger durch den Betrieb nicht erfolge. Diese seien über ein Ticketsystem an das Werkunternehmen erteilt worden, die dann von den IT-Mitarbeitern abgerufen wurden.

Nachdem die Klagen in der Vorinstanz abgewiesen wurden, gab das LAG den Klägern nun Recht. Nach Auffassung des Gerichts, liege kein Werkvertrag, sondern eine Arbeitnehmerüberlassung vor. Die Kläger seien über einen langen Zeitraum in den Betriebsräumen der Beklagten beschäftigt gewesen. Außerdem hätten die Kläger die Betriebsmittel der Beklagten genutzt. Die Weisungsgebundenheit der Kläger gegenüber der Beklagten wurde bejaht. Das LAG führte ferner aus, dass es nicht auf die getroffene Vereinbarung ankomme, sondern maßgeblich nur das tatsächliche Vorgehen sei, welches für eine Weisungsgebundenheit und Eingliederung der Kläger in den Betrieb der Beklagten spreche. Man müsse deshalb vom Vorliegen eines Scheinwerkvertrages und dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Klägern und der Beklagten ausgehen. Denn zwischen dem Werkunternehmen und der Beklagten sei zwar ein solches System vertraglich vereinbart worden, allerdings selten durchgeführt worden. Die Mitarbeiter der Beklagten seien vielmehr direkt auf die Kläger zugekommen und haben Arbeitsaufträge erteilt.

Rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge ergeben sich für die Betroffenen oft einige rechtliche Fragen. Es ist deshalb ratsam sich rechtlichen Rat bei einem im Arbeitsrecht tätigen Anwalt einzuholen, um eine einzelfallbezogene Prüfung der Situation vornehmen zu lassen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert