Neuigkeiten Timeline

Allgemein
Juni 2, 2026

Alkoholfreier Aperitif mit Haltung: MILK gestaltet Packaging Design für Vöslauer FIZZZ

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Resilienz als Standortfaktor: Wie Leasing Katastrophen- und Bevölkerungsschutz stärkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Fäden unter der Haut für natürlich jüngeres Aussehen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Alvarez & Marsal verstärkt Financial Services Industry Group mit Alexander Peitsch als Managing Director

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

norisbank Sommerumfrage 2026

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

EAS Batteries startet Verkauf von Ultra-Hochleistungszelle mit Asahi Kaseis neuartigem Elektrolyten Acetolyte™

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

HEAG und Fraunhofer IGD treiben Aufbau eines Hessischen Sensorik-Clusters voran

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

dbfp ist „Branchenbeste des Jahres“

Umwelt, Energie
Juni 2, 2026

GreenPocket und ONE Real Estate Partner setzen gemeinsam Maßstäbe für integrierte Energie- und Gebäudedatenanalyse in der Immobilienwirtschaft

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher

Medien, Kommunikation
Juni 2, 2026

palmerhargreaves wird Lead-Agentur von pfmmedical

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

LED Explorer erweitert Strahlerportfolio um Human-Centric-Lighting-Technologie

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

WetterOnline vereinfacht HR-Prozesse mit humera

Handel, Dienstleistungen
Juni 2, 2026

DM Solutions startet neuen Angebotsvergleich für Hosting-Kunden

BGH: Bürgschaft erlischt, wenn Bank weitere Kreditsicherheit aufgibt

Berlin, September 2013 – Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2013 entschieden, dass eine Bürgschaft auch dann erlischt, wenn die Bank eine für denselben Kredit bestellte Sicherheit zwischenzeitlich aufgibt, diese jedoch später wieder zurück erlangt.

BGH: Bürgschaft erlischt, wenn Bank weitere Kreditsicherheit aufgibt

Kanzlei Adolph & Boryszewski Berlin

In dem vom BGH entschiedenen Fall verlangte die klagende Bank nach Kündigung eines der Hauptschuldnerin gewährten Kredits vom beklagten Bürgen die Zahlung der Bürgschaftssumme. Zur Sicherung des der Hauptschuldnerin gewährten Kredits hatte die Hauptschuldnerin bereits eine Grundschuld bestellt. Darüber hinaus übernahmen für diesen Kredit neben dem beklagten Bürgen noch drei weitere Personen selbstschuldnerische Bürgschaften.

In der Folgezeit trat die Bank die Grundschuld anteilig an eine weitere Bank zur Sicherung anderer Kreditverbindlichkeiten ab. Später kündigte die klagende Bank den Kredit der Hauptschuldnerin wegen drohender Vermögensverschlechterung und forderte den beklagten Bürgen zur Zahlung der Bürgschaftssumme auf. Noch während des Rechtsstreits wurde die Grundschuld an die klagende Bank zurückgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der beklagte Bürge die Bürgschaftssumme insoweit nicht zahlen muss, soweit die Forderung der klagenden Bank ursprünglich durch die teilweise abgetretene Grundschuld gesichert war. Sofern ein Gläubiger eine Sicherheit aufgibt, wird nach dem Bürgschaftsrecht der Bürge insoweit von seiner Bürgschaft befreit, als er aus der aufgegebenen Sicherheit hätte Ersatz verlangen können.

Die klagende Bank hat nach dem Bundesgerichtshof durch die anteilige Abtretung der Grundschuld eine mit dem Kredit verbundene Sicherheit im Sinne des Bürgschaftsrechts anteilig aufgegeben. Aus dieser Sicherheit hätte der beklagte Bürge auch Ersatz erlangen können. Das für ein Erlöschen der Bürgschaft erforderliche Aufgeben einer Sicherheit entfällt nach dem Bundesgerichtshof auch dann nicht, wenn die Bank die zunächst aufgegebene Sicherheit später wieder zurück erlangt. Der beklagte Bürge musste die Bürgschaftssumme daher insoweit nicht zahlen, soweit die Forderung der Bank ursprünglich durch die teilweise abgetretene Grundschuld gesichert war.

Für von Banken in Anspruch genommene Bürgen empfiehlt es sich daher dringend, frühzeitig von einem Fachanwalt für Bankrecht überprüfen zu lassen, ob die Bank die Bürgschaftssumme zu Recht fordert. Nicht selten können neben dem Einwand der Sicherheitenaufgabe weitere Einwände gegen die Forderungen der Bank erhoben werden … http://www.abkanzlei.de/rechtsanwalt-berlin/schwerpunkte/bankrecht.php

Die Berliner Rechtsanwälte Maren Boryszewski und Danah Adolph führen im Stadtteil Wilmersdorf die Rechtsanwaltskanzlei Adolph & Boryszewski. Die beiden Rechtsanwältinnen arbeiten als Rechtsanwalt für Bankrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht, Elternunterhalts- und Sozialrecht in Berlin.

Kontakt:
Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
Danah Adolph
Weimarische Straße 5
10715 Berlin
030 85102290
abkanzlei@dskom.de
http://www.abkanzlei.de

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert