Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Aufgaben einer alternativen Verwahrstelle

Umsetzung des Kapitalanlagegesetzbuchs

(NL/9129783331) Hamburg, 10. September. Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten. Es setzt hierzulande die AIFM-Richtlinie um und schreibt alternativen Investmentfonds (AIF) unter anderem die Einrichtung einer externen Verwahrstelle vor. Mit dem KAGB hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sowohl Depotbanken als auch berufsständischen Regeln unterliegende Treuhänder als alternative Verwahrstelle fungieren können. Ein Vergleich beider Angebote ist aus meiner Sicht grundsätzlich lohnenswert, betont Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wie in der Grafik dargestellt, umfasst das Aufgabenspektrum einer Verwahrstelle im Wesentlichen drei Kernfelder: Kontrollieren, Zustimmen und Verwahren. Alle drei Aspekte zielen darauf ab, die Transparenz und den Schutz für Investoren erkennbar zu verbessern, so Christina Niebuhr weiter.

Aufgabenspektrum einer Verwahrstelle

Kontrollieren:
Ausgabe und Rücknahme von Krediten
Bewertung der Anteilswerte
Eigentumsübergang
Verwendung der Erträge und Zahlungsströme

Zustimmen:
Kreditaufnahme
Anlage in Bankguthaben
Verfügung und Belastung der/über Vermögenswerte
Änderung des Gesellschaftsvertrags

Verwahren:
Finanzinstrumente
Vermögensgegenstände
Überprüfung von Eigentumsrechten
Führung eines Bestandsverzeichnisses nicht verwahrungsfähiger Vermögensgegenstände

In den einzelnen Aufgabenfeldern zeichnen sich zwischen der Verwahrstelle ob alternativ oder umgesetzt durch die ehemalige Depotbank keine Unterschiede ab. Diese zeigen sich nach Einschätzung von Frau Niebuhr hingegen an anderer Stelle: Größe ist nicht immer vorteilhaft. Aufgrund der Strukturen einer Depotbank ist davon auszugehen, dass eine alternative Verwahrstelle, die in der Regel deutlich schlanker aufgestellt ist, individueller und gegebenenfalls sogar kostensparender arbeitet. Zum Großteil konzentrieren sich diese Anbieter im Vergleich zur Depotbank zudem auf eine begrenzte Auswahl an Anlageklassen. Entsprechend hoch ist die Expertise in diesen Bereichen. Fehlen darf an dieser Stelle natürlich auch nicht der Hinweis auf die kurzen und schnellen Entscheidungswege der Anbieter alternativer Verwahrstellen. Gerade der Aspekt Zeit spielt in diesem Umfeld oft eine zentrale Rolle.

Noch ist der Bereich der alternativen Verwahrstelle in einem frühen Stadium. Im Moment laufen beispielsweise die Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Versicherungspolice. Denn jede Verwahrstelle, ob alternativ oder nicht, trägt ein hohes Haftungsrisiko. Dieses Risiko muss entsprechend versichert werden, so Christina Niebuhr.

Wie viele alternative Verwahrstellen am Markt ihre Dienstleistung anbieten werden, wird sich erst in den kommenden Monaten in der Praxis zeigen. Im Vorteil sind zweifelsohne diejenigen Anbieter, die bereits auf langjährige Erfahrungen im Bereich der Mittelverwendungskontrolle zurückblicken und entsprechend schlanke, effiziente Strukturen vorhalten. Emittenten sollten daher bei der Auswahl insbesondere auf die Expertise des Anbieters Wert legen, resümiert Frau Niebuhr abschließend.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de

Für weitere Informationen, Bildmaterial und Interviewtermine wenden Sie sich bitte an:

Pressekontakt
gemeinsam werben
Thomas Galla
T 040-769 96 97 17
F 040-769 96 97 66
E th.galla@gemeinsam-werben.de

Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.

Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.

Kontakt:
gemeinsam werben
Thomas Galla
Sternstraße 102
20357 Hamburg
49 40 769 96 97 17
th.galla@gemeinsam-werben.de
www.gemeinsam-werben.de

(Visited 25 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert