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Zeitliche Befristung von Mietverträgen oder ähnliche Bindungen

Zeitliche Befristung von Mietverträgen oder ähnliche Bindungen

Zeitliche Befristung von Mietverträgen oder ähnliche Bindungen

(NL/4571929956) Möchten Vermieter Mietverhältnisse nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen, so dürfen Sie dass zum einen, wenn die Bedingungen eines solchen Vertragsabschlusses im § 575 BGB festgelegt sind.

Voraussetzungen dafür sind

1. die Anmeldung von Eigenbedarf im Anschluss an die Mietzeit
2. die (zulässige) Entfernung, elementare Neugestaltung bzw. Instandsetzung von Räumen, die durch Fortbestehen des Mietverhältnisses wesentlich behindert würden und
3. die Vermietung der Räumlichkeiten an einen zur Dienstleistung bindend Beauftragten.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, für beide Mietvertragsparteien die fristgemäße, ordentliche Kündigung auszuschließen. Der Mieter hat dann für höchstens vier Jahre ab Beginn des Mietverhältnisses kein Kündigungsrecht. Erst zum Ende dieses Zeitraums ist eine Kündigung denkbar.

Eine freie Vereinbarung von zeitlichen Befristungen und Kündigungsmodalitäten besteht bei Geschäftsraummietverhältnissen.

Eine Kündigung bei Abschluss auf Lebenszeit ist nicht möglich.

Susanne Purol
purol@topimmobilienXL.de

Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein service- und erfolgsorientiertes Team aus 14 Mitarbeitern. Geführt wird das Unternehmen von dem Geschäftsführer Michael Schmidt, der auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den effektiven Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Einfamilienhäusern spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Berlin und Potsdam samt Umland sowie Leipzig, Magdeburg und Halle.

Kontakt:
TOP-Immobilien GmbH
Michael Schmidt
Sandstr. 32
13593 Berlin
030 288 30 999
purol@topimmobilienxl.de
www.topimmobilienxl.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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