Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Heilmittelverordnung leicht gemacht

Heilmittelverordnungen als Sonstiger Leistungserbringer im Gesundheitswesen einfach abrechnen

Heilmittelverordnung leicht gemacht

Heilmittelverordnungen mit den Kostenträgern abzurechnen ist auch für ungeübte Anbieter aus den Bereichen Ergo- bzw. Physiotherapie, Logopädie oder Podologie keine große Sache. Voraussetzung ist allerdings das Wissen, welche Felder der Verordnung bei den Kassen als abrechnungsrelevant gelten. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt ab sofort ein Poster zur Verfügung, das genauen Aufschluss über alle Bestandteile einer Heilmittelverordnung gibt und verrät, wie diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden muss. Eine Erleichterung für alle Erbringer von Heilmitteln, die in keiner Praxis fehlen sollte. Das Poster ist für alle Heilmittelerbringer kostenlos und kann unter der Adresse in der Rubrik ( Heilmittel aus dem Internet geladen werden. (Die Rückseite der Heilmittelverordnung finden Sie hier . Auch eine bereits gedruckte Lösung bietet das DMRZ auf der Website zum kostenlosen Download an. Wer sich dafür interessiert, kann direkt online den Download starten, eine E-Mail an sales@dmrz.de senden oder ruft die Nummer 0211/6355-3988 an.

Besser als jeder Spickzettel

Mit dem DMRZ ist die Abrechnung von Heilmitteln einfach über das Internet möglich. Einen Zugang zum innovativen und bereits mehrfach ausgezeichneten System des Deutschen Medizinrechenzentrums gibt es kostenlos. Die Anmeldung funktioniert unter www.dmrz.de reibungslos und schnell. Alles, was Sie zur Abrechnung über das DMRZ benötigen, ist ein aktueller Browser. Lizenzkosten gibt es beim DMRZ genauso wenig, wie einen Mindestumsatz oder eine Vertragsbindung. Leistungserbringer, die über das DMRZ abrechnen, zahlen nur dann die Abrechnungsgebühr in Höhe von 0,5 %, wenn sie tatsächlich mit den Kostenträgern abrechnen. Versteckte Kosten wie bei anderen Abrechnungszentren gibt es beim DMRZ nicht.

Mit Schnelleingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen Rückläufer vermeiden

Die Abrechnung von Heilmittel-Leistungen ist über das DMRZ-System einfach und unkompliziert. Der Grund dafür liegt in der absoluten Kundenorientierung des Abrechnungszentrums: Bereits vor der ersten Abrechnung hinterlegen die Experten des DMRZ die aktuellen Tarife der Leistungserbringer kostenlos im Online-System. So stehen jedem Heilmittler Leistungen und Preise im Klartext zur Verfügung. Gibt es trotzdem Unklarheiten, steht eine kostenlose Experten-Hotline an sechs Wochentagen für alle Fragen zur Verfügung. Mit dem Poster zur Abrechnung von Heilmittel-Leistungen gibt es nun eine weitere Erleichterung für Heilmittelerbringer. Dort finden sich Angaben zu jeder Position der Verordnung und wie diese in die Abrechnung über das DMRZ einfließen sollte. Mit dieser Hilfe vermeiden Sie unnötige Rückläufer von Seiten der Kostenträger und rechnen spielend einfach und schnell ab.

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % erhoben. Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum.

Kontakt:
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
Rene Gelin
Wiesenstr. 21
40549 Düsseldorf
4921163559299
gelin@dmrz.de
http://www.dmrz.de

(Visited 30 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert