Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

EU-Verpackungsverordnung PPWR

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 30, 2026

Du machst dich mit deinen Problemen selbst kaputt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Michael Strauss: Welche digitalen Fähigkeiten Unternehmen brauchen

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 30, 2026

HKL zeigt Farbe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Weltspartag 2026: Mit drei Spartöpfen die eigenen Finanzen besser organisieren

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 30, 2026

Ayurveda-Kochkurse neu gedacht: Jahreszeiten-Kochkurse

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

Reply als EMEA-Gewinner bei den GitHub Services and Channel Partner of the Year Awards 2026 ausgezeichnet

Immobilien
Oktober 30, 2026

FIX&FLIP Mastermind Mallorca: Zwei Tage Immobilienhandel

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

Neu gestalteter Tresor von Keeper Security für iOS unterstützt Liquid Glass und iPhone Duo

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

NUXOA und rdts Internet AG beteiligen sich an der Initiative Cloud Services Made in Germany

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Geldverlust in der Kasse statt auf der Karte

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 30, 2026

Flamingo-1: Vyoma liefert kommerzielle Daten zur Weltraumüberwachung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

Restrukturierung ohne Betriebsblindheit: Der Wert externer Perspektiven im Turnaround

IT, NewMedia, Software
Oktober 30, 2026

AICon Industry Mannheim: 13 Partner bündeln Kräfte für industrielle KI

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Jagdrecht

Jäger verwechselt Pferd mit Wildschwein: Jagdschein weg

Geht ein Jäger leichtfertig mit Waffen oder Munition um, können die Behörden seinen Jagdschein einziehen. Dies betonte nach Mitteilung der D.A.S. das Verwaltungsgericht Koblenz. Geklagt hatte ein Jäger, dem Jagd- und Waffenschein entzogen worden waren. Der Mann hatte ein auf einer abgezäunten Wiese grasendes Pferd erschossen, weil er es für ein Wildschwein hielt.
VG Koblenz, Az. 6 L 828/12.KO

Hintergrundinformation:
Wer in Deutschland Tiere jagen will, benötigt dafür einen Jagdschein. Diesen erhält er von der zuständigen Behörde seines Wohnortes. Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein für höchstens drei Jahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Bei der ersten Erteilung sind Jäger- und Schießprüfungen fällig. Versagt wird der Schein, wenn der Betreffende nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt – besonders im Umgang mit Waffen und Munition. Zeigt sich nach der Erteilung, dass der Träger mit seiner Bewaffnung nicht verantwortungsvoll umgeht, kann der Schein wieder entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt werden. Der Fall: Ein 33-jähriger Jäger, der erst seit kurzer Zeit einen Jagdschein besaß, hatte bei Nacht auf einer Wiese ein sich bewegendes Objekt gesehen. Er hielt dieses für ein flüchtendes Wildschwein und schoss. Allerdings handelte es sich um ein Pferd. Die zuständige Behörde zog den Jagdschein des Hobbyjägers ein. Gleichzeitig entzog sie ihm auch den Waffenschein – der eine Voraussetzung für die Wiedererteilung eines Jagdscheins ist. Beides wurde sofort in Vollzug gesetzt. Der Jäger beantragte dagegen einstweiligen Rechtsschutz. Das Urteil: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, hatte das Gericht kein Verständnis für den Jäger. Auf einer abgezäunten Koppel hätte er erhöhte Vorsicht walten lassen müssen. Es sei unklar, wie jemand in einer hellen Nacht bei Verwendung eines Gewehrs mit Zielfernrohr und aufgeschraubter Taschenlampe ein braun-weiß geschecktes Pferd mit einem Wildschwein verwechseln könne. Offenbar habe er geschossen, ohne sein Ziel genau zu erkennen. Dies sei eine besonders schwerwiegende Verletzung von Sorgfaltspflichten und stelle einen leichtfertigen Umgang mit Waffen und Munition dar. In Anbetracht der Sicherheitsrisiken bei Schusswaffen sei der sofortige Entzug von Jagd- und Waffenschein gerechtfertigt.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 6 L 828/12.KO

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 30 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert