Neuigkeiten Timeline

Mode, Trends, Lifestyle
September 10, 2026

Neue Ära der Vielfalt: Lifestyle-Portal aus-liebe.net startet umfassenden BDSM-Ratgeber

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 10, 2026

TANAKA präsentiert Edelmetalltechnologien auf der Hydrogen Technology World Expo 2026 in Hamburg

Handel, Dienstleistungen
September 10, 2026

Handwerker 2026: Aufträge gewinnen ohne Provision

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 10, 2026

Neuer Name, neues Kapitel, gleiche Expertise

Bildung, Karriere, Schulungen
September 10, 2026

Aufstiegskongress 2026: Drei starke Persönlichkeiten sprechen über Unternehmertum, Leadership und mentale Stärke

Umwelt, Energie
September 10, 2026

Fairpreis-Anbieter eprimo setzt hohe Maßstäbe für Fairness im Energiemarkt

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 10, 2026

Zehn Jahre Dunkelretreats im Taunus: Was Menschen in völliger Dunkelheit suchen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 10, 2026

BOOXit – Logistiklösung mit Zukunft

Computer, Information, Telekommunikation
September 10, 2026

EU Cyber Resilience Act legt die Messlatte für Anbieter von physischen Sicherheitslösungen höher

Medien, Kommunikation
September 10, 2026

Drehstart: Brandplace verantwortet Placement für Vertical-Drama-Serie „YES!“

Bildung, Karriere, Schulungen
September 10, 2026

AZUBI-Barcamp Karlsruhe – Format erstmalig in Baden-Württemberg

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 10, 2026

Die Brennnessel – Vom Unkraut zur gefragten Heilpflanze der modernen Phytotherapie

Tourismus, Reisen
September 10, 2026

Ascott beschleunigt Vietnam-Expansion

Tourismus, Reisen
September 10, 2026

Urlaub mit Musik 2027: Musica Viva veröffentlicht neues Programm mit 182 Workshops

Anforderungen an Arbeitsverträge

Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind.

1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit.

Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. Darüber hinaus kann er auch ausrechnen, ob und was sich aus dem Arbeitsverhältnis noch „rausholen“ lässt. Dies kann für den Arbeitgeber teuer werden. Problematisch sind vor allem Situationen, wenn das Unternehmen sich in einer Schieflage befindet und eine Atmosphäre entsteht, die man mit „rette sich, wer kann“ beschreiben kann. Dann nämlich versucht der Arbeitnehmer, aus unwirksamen oder ungünstigen Klauseln das meiste für sich herauszuholen.

2. Arbeitsverträge, die wirksam sind, helfen erhöhten Personalaufwand und unnötige Kosten durch eine Rechtsberatung zu vermeiden.

Erhöhter Aufwand gibt es vor allem bei unübersichtlichen Arbeitsverträgen, die möglicherweise auch entgegen von gesetzlichen, tarifvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen stehen. Mitarbeiter der Personalabteilung müssen dann beraten werden – im Zweifel durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – inwieweit welche Regelung anzuwenden ist. Selbst dann können aber noch Unsicherheiten bleiben, da auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht keinen sicheren Rechtsrat geben kann, wenn es sich um Klauseln handelt, die vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden wurden.

3. Arbeitsverträge, die wirksam sind, sorgen für den nötigen Fokus auf wesentliche Punkte.

Es kommt oft vor, dass viele Regelungen in Arbeitsverträgen die wirklichen Probleme, die in einem Arbeitsverhältnis auftreten können nicht oder nicht genügend regeln.

Beispielsweise sind in befristeten Arbeitsverträgen die Befristungsgründe nicht ausreichen benannt. Häufig vergessen die Parteien zu vereinbaren, dass auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf. Es kann also dazu kommen, dass ungeeignete Arbeitnehmer bis zum Ende der Befristung beschäftigt werden müssen.

Auch Ausschlussfristen sind ein häufig auftretendes Problem. Schwierig sind nach aktueller Rechtsprechung Fristen, die in der ersten Stufe kürzer, als drei Monate sind. Verwendet ein Arbeitgeber solch eine Ausschlussfrist, kann er sich gegenüber Arbeitnehmern auf die Wirksamkeit dieser Frist nicht berufen – der Arbeitnehmer dagegen kann sich voll auf die Wirksamkeit der Ausschlussfrist berufen, da er diese ja nicht verwendet hat. Beruft sich der Arbeitgeber darauf, verhält er sich treuwidrig, da er sich dann darauf beruft, dass eine von ihm getroffene Regelung unwirksam ist.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 37 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert