Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Verwaltungsrecht

Lärmbeschwerde: Spielplatz darf bleiben

Einschränkungen für den Betrieb eines Spielplatzes können Nachbarn nur verlangen, wenn von diesem schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Kinderlärm gilt seit 2011 im Normalfall nicht mehr als schädlich. Wie das Verwaltungsgericht Berlin nach Mitteilung der D.A.S. entschied, verlockte der betreffende Spielplatz von der Ausstattung her nicht zu einer überdurchschnittlich missbräuchlichen Nutzung.
VG Berlin, Az. 10 K 317.11

Hintergrundinformation:
Zur Lärmbelästigung von Anwohnern durch Kinderspielplätze oder Sportplätze gibt es sehr unterschiedliche Gerichtsurteile. Natürlich hängt die Entscheidung immer auch vom Einzelfall ab: Wie laut geht es tatsächlich zu, wird der Spielplatz unsachgemäß genutzt, finden ständig auch zu später Stunde noch lautstarke Ballspiele statt? Eine wichtige Gesetzesänderung gab es 2011: Seitdem gilt laut Bundesimmissionsschutzgesetz Kinderlärm generell nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“. Zumindest, solange er sich „im Rahmen“ hält. Der Fall: Nachbarn hatten sich durch den Betrieb eines 2.100 Quadratmeter großen Spielplatzes in Berlin gestört gefühlt. Sie fanden, dass dessen Größe und gute Ausstattung ihn zu einem Anziehungspunkt auch für Kinder aus größerer Entfernung machten. Es gebe keine Toiletten und darüber hinaus komme es im Rahmen von „Cowboy und Indianer“-Spielen immer wieder zu nachgeahmten Kriegshandlungen. Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zugunsten des Spielplatzes. Ein Abwehranspruch der Anwohner setze voraus, dass von dem Spielplatz schädliche Umwelteinwirkungen ausgingen, die erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft bedeuteten. Seit 2011 gelte Kinderlärm generell nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“. Einen besonders extremen Ausnahmefall könne das Gericht hier nicht feststellen. Unzulässige Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten seien nicht Schuld des Betreibers. Die Ausstattung des Platzes stelle keinen besonderen Anreiz für eine überdurchschnittlich missbräuchliche Nutzung der Anlage dar. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az. 10 K 317.11

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert