Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Hess AG – Rechte von Aktionären / Verjährung WKN: A0N3EJ – ISIN: DE000A0N3EJ6

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sammeln wir Aktionäre, um sie bei ihrer Rechtsausübung zu unterstützen. Dazu gehört auch die Vertretung auf der nächsten Hauptversammlung. Wenn die Ergebnisse der am 14. März 2013 abgeschlossenen Sonderuntersuchung bekannt sind, lassen sich die Schadensersatzansprüche von Aktionären wegen Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung prüfen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt spricht einiges dafür, dass unter anderem wegen Bilanzmanipulation und Insolvenzverschleppung Schadensersatzansprüche für die außenstehenden Aktionäre bestehen können. Die Erfolgsaussichten einer Klage lassen sich aber erst dann zuverlässiger einschätzen, wenn noch weitere Informationen wie die Ergebnisse der am 14. März 2013 abgeschlossenen Sonderuntersuchung vorliegen.

Möglicherweise bestehen Ansprüche aus Prospekthaftung (1.) und wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (2.).

1. Prospekthaftung

Die Ansprüche aus Prospekthaftung aus dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach §§ 195, 199 BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Anleger von der schädigenden Handlung Kenntnis erlangt haben oder ohne Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen, spätestens aber nach zehn Jahren nach Entstehung der Ansprüche, § 199 Abs. 3 BGB.

Nach der Übertragung der Regelungen zur Prospekthaftung durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (BGBl I 2011, 2481) aus dem Börsengesetz (BörsG) in das (WpPG), wurden die bis dahin geltenden Sonderverjährungsvorschriften nicht übernommen. Stattdessen gelten die normalen Regelungen aus dem BGB, §§ 195 ff. Dazu steht im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT – Drucks 17/6051 vom 6. Juni 2011):
„Dabei wird das bislang geltende Haftungsregime mit einer Ausnahme übernommen: Die bislang in § 46 des Börsengesetzes enthaltene Sonderverjährungsvorschrift entfällt ersatzlos. Für Haftungsansprüche wegen fehlerhafter oder fehlender Prospekte sollen künftig die allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten.“

2. Fehlerhafter Kapitalmarktinformationen

Die Ansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen dürften sich vor allem aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Hier tritt nach einem Jahr ab Kenntniserlangung, spätestens nach drei Jahren Verjährung ein, §§ 37 b Abs. 4, 37 c Abs. 4 WpHG.

In beiden Fällen dürfte es zum Beispiel auf die Mitteilung der Hess AG vom 21. Januar 2013 ankommen. Darin hat die Hess AG über die Ergebnisse von internen Recherchen berichtet, wonach es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum mit Kenntnis des Vorstandes zu Verstößen gegen Bilanzierungsregelungen gekommen sei. Es bestünde unter anderem der Verdacht, dass die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage für die Jahre 2011 und 2012 zu positiv dargestellt worden sei. Insoweit ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.

Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) prüft gegenwärtig für verschiedene Aktionäre und ehemalige Aktionäre mögliche Ansprüche. Sie wird auch an der nächsten Hauptversammlung teilnehmen. Wir bieten auch anderen Aktionären an, sie sachgerecht zu unterstützen. Bitte lassen sie sich formlos unter info@vzfk.de für die nächste Hauptversammlung oder zur Anspruchsprüfung registrieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage .

Berlin, 28. März 2013

Zur VzfK: Die VzfK wurde im Sommer 2005 gegründet, um die Interessen von außenstehenden Aktionären gegenüber Aktiengesellschaften und ihren Großaktionären umfassend zu vertreten. Hierzu führt die VzfK Aktionäre zusammen, bündelt ihre Aktien, vertritt sie auf Hauptversammlungen und leitet im Bedarfsfall die entsprechenden gerichtlichen Verfahren ein. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Spruchverfahren, in denen Abfindungen und Ausgleichszahlungen bei Strukturmaßnahmen auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

Kontakt:
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.
Dr. Martin Weimann
Hiddenseer Straße 9
10437 Berlin
030 39509428
info@vzfk.de
http://www.vzfk.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert