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Sprengstoff-Spürhunde: neue Verzögerungen beim Bekannten Versender

Zu früh gefreut: Ab dem 29. April, an dem die Neuregelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit in Kraft treten, sollte der Einsatz von Sprengstoff-Spürhunden endlich auch in Deutschland zur Kontrolle von Luftfracht erlaubt sein. Unklare Zuständigkeiten und Kompetenzstreitigkeiten könnten nun jedoch für erneute Verzögerungen sorgen.

Sprengstoff-Spürhunde: neue Verzögerungen beim Bekannten Versender

In wenigen Tagen, am 29. April 2013, ist der finale Stichtag in Bezug auf die Neuregelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit. Alle Unternehmen, die bis zu diesem Tag nicht vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Zulassung als Bekannter Versender erhalten haben, müssen dann aufgrund der neuen und strengeren Bestimmungen mit umfangreichen und zeitaufwändigen Nachkontrollen beim Versand Ihrer Luftfracht rechnen. Da jedoch sehr wenige Unternehmen diesen Status bereits erhalten oder überhaupt beantragt haben, rechnen Experten mit umfangreichen Staus und Verzögerungen – insbesondere an großen Fracht-Flughäfen wie dem Frankfurter Flughafen werden massive Engpässe erwartet.

Um die Kontrollen der Fracht möglichst schnell und effektiv durchzuführen, wurden in der letzten Zeit deshalb mehrere alternative Kontrollmöglichkeiten diskutiert, die die mechanische Kontrolle ergänzen können. Neben Röntgenkontrollen und anderen Maßnahmen stand dabei der Einsatz von Sprengstoff-Kontrollhunden im Raum. Diese werden im europäischen Ausland, z. B. in den Niederlanden, Großbritannien und Frankreich, zum Teil schon seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Vor einigen Monaten gab das LBA dann endlich auch für Deutschland grünes Licht – pünktlich zum verschobenen Stichtag am 29. April sollten die Sprengstoff-Spürhunde durch die Frachthallen deutscher Flughäfen schnüffeln, um Bomben und Sprengstoff in Frachtsendungen zu entdecken.

Doch nun steht auch dieser Termin wieder auf wackligen Beinen, denn zwischen dem LBA und der Bundespolizei ist ein Streit um Planstellen und um die Oberhoheit für das Projekt entstanden. Bislang gibt es Spürhunde nur bei der Bundespolizei und dem Zoll. Im Bereich Luftfracht pocht das LBA nun jedoch auf die Kompetenz für die amtliche Zulassung der Hund-Hundeführer-Teams sowie für das entsprechende Ausbildungsprogramm. Dazu würde jedoch auch die entsprechende Querversetzung der Beamten von der Bundespolizei hin zum LBA gehören, was die Bundespolizei kategorisch ablehnt. Das LBA hingegen verfügt aktuell jedoch noch nicht über das notwendige Fachpersonal, um die Lizensierungen eigenständig durchführen zu können. Die Kompetenzverteilung ist also völlig unklar.

„In einer langen Kette von Verzögerungen und Unklarheiten droht nun also eine neue Verzögerung hinzuzukommen“, stellt Elke Wasser fest, die in Neu-Isenburg am Frankfurter Flughafen die Logistic Training Center GmbH leitet. „Das ist ganz besonders ärgerlich, denn viele Unternehmen ohne Zulassung als Bekannter Versender hatten fest auf den rechtzeitigen Einsatz der Sprengstoff-Spürhunde im Rahmen ihrer Sicherheitsplanungen gezählt – und nun steht erneut das Schreckens-Szenario mit Luftfracht-Staus und Chaos im Raum“, ergänzt die Expertin. Damit wird erneut unterstrichen, welche Bedeutung die Zulassung als Bekannter Versender haben kann – denn diese erspart den Unternehmen lästige Folgen wie Verzögerungen und Nachkontrollen, die auch kostenseitig einige unerfreuliche Auswirkungen haben können. Die Logistic Training Center GmbH bietet deshalb interessierten Unternehmen umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und effiziente Prozessbegleitung bei ihrem Weg zur Zulassung an – von der Entwicklung eines individuellen Sicherheitskonzepts bis zur Durchführung aller notwendigen Schulungen. Weitere Informationen gibt es unter http://www.bekannter-versender-2013.de oder unter http://www.logistic-training-center.com.

Das Online-Portal www.bekannter-versender-2013.de ist eine kompetente Anlaufstelle und Informationsquelle für Unternehmen, die Luftfracht versenden. Betreiber des Portals ist die LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus dem hessischen Neu-Isenburg. Vor dem Hintergrund der geänderten Luftsicherheitsbestimmungen zum 25. März 2013 informiert und berät das LOGISTIC TRAINING CENTER auf diese Weise Unternehmen zum Thema Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Logistik, der Luftsicherheit sowie bei Aus- und Weiterbildung kommen den Kunden zugute. Wertvolles Branchenwissen, das gerade beim Thema LBA-Zertifizierung unverzichtbar ist.

Kontakt
LTC – www.bekannter-versender-2013.de
Elke Wasser
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
06102/882 70-10
e.wasser@logistic-training-center.com
http://www.bekannter-versender-2013.de

Pressekontakt:
Logistic Training Center GmbH
Elke Wasser
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
06102/882 70-10
e.wasser@logistic-training-center.com
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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