Neuigkeiten Timeline

Medien, Kommunikation
Oktober 26, 2026

Herbst-PR: Acht saisonale Themen für Online-PR

Tourismus, Reisen
Oktober 26, 2026

Wandern auf neuen Mundartwegen in der Alpenwelt Karwendel

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Der Fall Boeing 737 Max: Neue Zulassung mit Beigeschmack

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Unternehmen verändern alles – und erklären nichts

Medien, Kommunikation
Oktober 26, 2026

Wie seriös ist die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH? Ein Unternehmensporträt zwischen Kreditvermittlung und Marketing

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Die Miami Fashion Week(R) feiert ihr 10-jähriges Jubiläum mit einer wegweisenden Jubiläumsausgabe vom 13. bis 18. Oktober 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Erfahrungen mit der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH: Einblick in Produktpalette und Zielgruppen

Tourismus, Reisen
Oktober 26, 2026

Wein und Kulinarik vor Hongkongs Skyline

Kunst, Kultur
Oktober 26, 2026

Mehr Rückenwind für den Schlagzeugunterricht: Das drum-tec School Partner Programm

Tourismus, Reisen
Oktober 26, 2026

Mit dem Zug von Bangkok nach Singapur reisen

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 26, 2026

Kündigen24: Digitale Kündigung und Vertragsverwaltung

Medien, Kommunikation
Oktober 26, 2026

Anschlussklar – Neuer Internetvergleich beginnt beim Alltag

Kunst, Kultur
Oktober 26, 2026

TALADIDDLE: Masterclass mit Claudio Spieler und Claus Hessler bei drum-tec

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 26, 2026

Kingsmen Resources: Hochgradige Silber-Gold-Chance in Mexiko!

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze

Kampf dem Schilderwald: Neue StVO ist in Kraft!

Zum 1. April 2013 ist eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Ein Hauptziel besteht darin, den Schilderwald auf deutschen Straßen zu reduzieren. Es gibt jedoch auch einige neue Regeln, so die D.A.S.: Unter anderem wird die Winterreifenpflicht konkreter, Krafträder müssen tagsüber Abblend- oder Tagfahrlicht verwenden, Inline-Skater und Rollschuhfahrer werden – bei Fehlen besonderer Schilder – auf den Gehweg verbannt.

Hintergrundinformation:
Die ab 1. April 2013 gültige Straßenverkehrsordnung sieht nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung folgendes vor:

– Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit M+S-Reifen gefahren werden, also Reifen, die den EU-Richtlinien für Winterreifen entsprechen. Dadurch werden einheitliche Kriterien für „Winterreifen“ aufgestellt – diese gab es bisher nicht (§ 2 Abs. 3a StVO).

– Fahrer von Krafträdern dürfen künftig wählen, ob sie bei Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren möchten – sofern die technische Ausstattung für Letzteres vorhanden ist. Bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht ist allerdings Abblendlicht Pflicht (§ 17 Abs. 2a).

– Neu eingeführt wurde ein Überholverbot an Bahnübergängen. Dieses gilt zwischen dem Warnschild und dem Bahnübergang (§ 19).

– Radfahrer ab 16 Jahren dürfen nun bis zu zwei Kinder bis sieben Jahre im Fahrradanhänger mitnehmen. Der Anhänger muss dafür ausgelegt sein; die 7-Jahres-Grenze gilt nicht für die Mitnahme eines behinderten Kindes (§ 21 Abs.3).

– Inline-Skater und Rollschuhfahrer gelten nun auch per Gesetz nicht als Fahrzeuge – sie haben auf Straßen und Radwegen nichts verloren und müssen mit dem Gehweg Vorlieb nehmen. Allerdings kann durch (neue) Schilder ein Fahr- oder Radweg für sie freigegeben werden (§ 24 Abs. 1).

– Hinzugefügt wurde eine Regelung zur Nutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge: Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien markiert, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen (§ 7 Abs. 3a).

– Mehr Rechte gibt es für Postfahrzeuge: Zur Briefkastenentleerung darf nun in zweiter Reihe geparkt werden, Fußgängerzonen dürfen uneingeschränkt befahren werden – etwa um die Post von Postagenturen in Geschäften abzuholen (§ 35 Abs. 7a).

– Einige Verkehrszeichen sind nun entfallen: Zum Beispiel gibt es nur noch ein Schild für „Bahnübergang“ – aber kein Extra-Schild mehr für den beschrankten Bahnübergang. Etliche Warnschilder (z. B. „Steinschlag“, „Rinder“, „Fluglärm“, „Zebrastreifen“) werden durch das allgemeine Warnschild – Gefahrzeichen 101 – mit Zusatzschild ersetzt. Neu eingeführt wurde z. B. ein Verkehrszeichen für eine für Fußgänger und Radfahrer durchquerbare Sackgasse.

– Schließlich wurden einige Bezeichnungen geschlechtsneutral formuliert: So heißt es jetzt nicht mehr „Radfahrer“, sondern „wer mit dem Rad fährt“.

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert