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NACH DER FIRMENPLEITE BEGINNT OFT DER EIGENTLICHE ALBTRAUM

21-Jahres-Hoch bei Firmeninsolvenzen: Immer mehr Unternehmer haften plötzlich privat – dabei kennen viele in Deutschland und Österreich einen legalen Weg zum wirtschaftlichen Neustart nach nur 12 Monaten nicht.

Die Insolvenzwelle erreicht den höchsten Stand seit 21 Jahren

Der Nachrichtenanlass ist dramatisch: Nach aktuellen Zahlen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle lag die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im Juni 2026 bei 1.702 Fällen. Das waren zwölf Prozent mehr als im Mai und zwanzig Prozent mehr als im Juni des Vorjahres. Im zweiten Quartal summierten sich die Firmenpleiten auf 4.996 Fälle – den höchsten Quartalsstand seit 2005. (iwh-halle.de)

Die Statistik zeigt allerdings nur die insolventen Unternehmen. Sie zeigt nicht, wie viele Geschäftsführer, Gesellschafter, Selbstständige und Familien anschließend persönlich für Bankkredite, Steuern, Mietverträge oder Bürgschaften einstehen müssen.

Die Firmeninsolvenz ist deshalb häufig nur der erste Schock. Der zweite trifft den Unternehmer privat.

„Diese Schulden werden Sie nie wieder los“ – stimmt das wirklich?

Viele Betroffene hören nach dem Scheitern ihres Unternehmens denselben Satz:

„Mit diesen Schulden müssen Sie jetzt jahrelang leben.“

So pauschal ist das nicht richtig.

Das irische Insolvenzrecht sieht im Gesetz eine automatische Entlassung aus der Insolvenz nach nur einem Jahr vor. (EU-Insolvenz) Auch die irische staatliche Verbraucherinformation und der Insolvency Service of Ireland nennen die Entlassung aus der Insolvenz nach zwölf Monaten. (irishstatutebook.ie)

Für einen Unternehmer mit mehreren hunderttausend Euro oder sogar Millionenverbindlichkeiten sind zwölf Monate keine juristische Randnotiz. Sie können darüber entscheiden, wann eine neue berufliche Existenz aufgebaut, wieder investiert und wirtschaftlich neu begonnen werden kann.

„Nach einer Firmenpleite glauben viele Unternehmer, ihr wirtschaftliches Leben sei endgültig vorbei. Genau das stimmt häufig nicht. Ich höre immer wieder den Satz: ‚Hätte ich diese Möglichkeit früher gekannt, hätte ich mir Jahre der Angst und viele Fehlentscheidungen erspart.‘ Das eigentliche Problem ist, dass Unternehmer und ihre Berater oft viel zu spät von der Privatinsolvenz in Irland erfahren.“

– Dr. Peter Wagner

Zwölf Monate – und in Einzelfällen mehr als nur ein Zeitvorteil

Der erste große Vorteil der Privatinsolvenz in Irland liegt damit auf der Hand: Die gesetzlich vorgesehene Entlassung aus der Insolvenz erfolgt grundsätzlich bereits nach zwölf Monaten.

Doch der Zeitvorteil ist nicht der einzige relevante Unterschied.

Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Wagner & Partner kann das irische Insolvenzrecht in bestimmten Einzelfällen auch Forderungen erfassen, die nach deutschem oder österreichischem Insolvenzrecht nicht oder nicht ohne Weiteres von einer Restschuldbefreiung umfasst wären, z.Bsp. bei Insolvenzverschleppung.

Das kann insbesondere bei komplexen Haftungsfällen, hohen Steuerschulden oder Forderungen relevant sein, deren rechtliche Einordnung über die gewöhnliche Unternehmensverschuldung hinausgeht. Eine pauschale Aussage ist dabei nicht möglich: Entscheidend sind Entstehungsgrund, gerichtliche Feststellungen, bisherige Verfahren und die konkreten Umstände jedes einzelnen Falles.

Gerade Unternehmer, denen bereits gesagt wurde, bestimmte Schulden seien niemals entschuldbar, sollten ihre Situation deshalb nicht vorschnell ausschließlich nach deutschem oder österreichischem Recht beurteilen.

Warum die irische Restschuldbefreiung auch in Deutschland und Österreich zählt

Eine ordnungsgemäß eröffnete Irland Insolvenz (Eu-Insolvenz) fällt unter die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO). Danach wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein zuständiges Gericht eines Mitgliedstaates in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Das gilt damit unbeschränkt auch für Deutschland und Österreich. (EUR-Lex)

Voraussetzung ist jedoch, dass die internationale Zuständigkeit des irischen Gerichts tatsächlich besteht und das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.

Damit kommt der entscheidende Punkt ins Spiel: Eine Privatinsolvenz in Irland ist kein Modell auf dem Papier, sondern ein echtes gerichtliches Verfahren.

DIE GEFÄHRLICHSTE LÜGE DER IRLAND-INSOLVENZ

„Sie müssen gar nicht wirklich nach Irland ziehen.“

Für einen hoch verschuldeten Unternehmer klingt dieser Satz zunächst wie die perfekte Lösung. Kein Umzug. Keine berufliche Neuorientierung. Keine vorübergehende Trennung von Familie und gewohntem Umfeld.

Doch genau dieses Versprechen kann den gesamten wirtschaftlichen Neustart zerstören.

Für die Zuständigkeit des irischen Gerichts kommt es auf den tatsächlichen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen an, den sogenannten Center of Main Interests – COMI. Ein Briefkasten, eine formale Meldeadresse oder einzelne künstlich erzeugte Transaktionen ersetzen keinen wirklichen Lebensmittelpunkt.

Wer gegenüber einem Gericht falsche Angaben macht oder einen COMI nur vortäuscht, riskiert nach Einschätzung der Kanzlei nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Auch die erhoffte Restschuldbefreiung wird nicht erteil oder später angegriffen werden. Dann sind womöglich sämtliche Investitionen in Vorbereitung, Aufenthalt und Verfahren verloren – während die ursprünglichen Schulden weiterbestehen.

„Wer einen Unternehmer mit dem Versprechen ködert, er müsse gar nicht wirklich nach Irland, setzt dessen gesamte Zukunft aufs Spiel. Vor Gericht müssen die Tatsachen beeidet werden. Wer einen Lebensmittelpunkt erfindet und falsche Angaben bestätigt, riskiert nicht nur seine Restschuldbefreiung, sondern auch Strafverfahren. Danach ist häufig mehr zerstört als vor Beginn des vermeintlichen Insolvenzmodells.“

– Dr. Peter Wagner

VORSICHT VOR DEN TEUERSTEN IRRTÜMERN

Nach Erfahrungen der Kanzlei beginnen viele wirtschaftliche und rechtliche Katastrophen mit vermeintlich bequemen Ratschlägen:

„Nach Irland müssen Sie gar nicht wirklich umziehen.“
„Ein paar Einkäufe und eine Adresse reichen als Lebensmittelpunkt.“
„Übertragen Sie Ihr Vermögen noch schnell auf Angehörige oder andere
Strukturen.“
„Das Gericht prüft die Angaben ohnehin nicht.“
Solche Aussagen können Betroffene nicht nur um viel Geld bringen. Je nach Gestaltung können sie auch die Grundlage für spätere Anfechtungen, den Verlust der Restschuldbefreiung und strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrug und Meineid schaffen.

Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner bereitet deshalb die Aufklärungsserie „Die zehn teuersten Irrtümer zur Privatinsolvenz in Irland“ vor. Darin sollen unter anderem Scheinwohnsitze, vorgetäuschte COMI-Nachweise, problematische Vermögensübertragungen und falsche Angaben im gerichtlichen Verfahren verständlich eingeordnet werden. Ein bereits veröffentlichtes Video der Kanzlei behandelt wesentliche Risiken auch aus der Perspektive von Steuerberatern und anderen professionellen Beratern.

Wann ist die Privatinsolvenz in Irland wirtschaftlich sinnvoll?

Der irische Weg ist nicht für jeden Schuldner geeignet.

Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Wagner & Partner ist das Verfahren wirtschaftlich regelmäßig erst bei einer höheren persönlichen Gesamtverschuldung sinnvoll – häufig ab etwa 100.000 Euro. Bei niedrigeren Verbindlichkeiten können Aufwand, Aufenthalt und Lebenshaltungskosten den Vorteil gegenüber einem Verfahren in Deutschland oder Österreich relativieren.

Bei hohen sechs- oder siebenstelligen Schulden kann die Rechnung anders aussehen. Dann können die zwölf Monate und die möglicherweise weitergehende Behandlung einzelner Forderungen für die wirtschaftliche Zukunft entscheidend sein.

Vor einer Entscheidung müssen deshalb insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

Wie hoch und wie zusammengesetzt sind die deutschen oder
österreichischen Verbindlichkeiten?
Welche Forderungen könnten von einer irischen Restschuldbefreiung
erfasst werden?
Ist die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Irland
realistisch?
Welche familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Auswirkungen hat
der Schritt?
Welche Risiken bestehen aufgrund früherer Zahlungen oder
Vermögensübertragungen?
Privatinsolvenz in Irland (EU-Insolvenz): Die wichtigsten Fakten

Zwölf Monate: Das irische Recht sieht die Entlassung aus der Insolvenz grundsätzlich nach einem Jahr vor, sofern keine gesetzlichen Gründe für eine Verlängerung bestehen. (irishstatutebook.ie)

Deutschland und Österreich: Ein ordnungsgemäß eröffnetes irisches Insolvenzverfahren (EU-Insolvenz) wird nach der Europäischen Insolvenzverordnung in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. (EUR-Lex)

Weitergehende Möglichkeiten: Das irische Insolvenzrecht kann nach Einschätzung der Kanzlei in bestimmten Einzelfällen oft Forderungen erfassen, die nach deutschem oder österreichischem Recht nicht oder nicht ohne Weiteres entschuldbar wären. Jeder Fall muss gesondert geprüft werden.

Echter COMI: Die Zuständigkeit des irischen Gerichts setzt einen tatsächlichen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Irland voraus. Ein nur zum Schein aufgebauter Wohnsitz genügt nicht.

Gerichtliches Verfahren: Die Privatinsolvenz in Irland wird in einem gesetzlich geregelten gerichtlichen Verfahren durchgeführt. Sämtliche entscheidenden Angaben müssen vollständig, nachvollziehbar und wahr sein sowie beeidet werden.

Über die Kanzlei Dr. Wagner & Partner

Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner begleitet Unternehmer, Geschäftsführer und Selbstständige aus Deutschland und Österreich mit einem Komplett-Angebot auf dem rechtssicheren Weg durch die Privatinsolvenz in Irland. Im Mittelpunkt stehen Mandanten mit hoher persönlicher Verschuldung sowie komplexen Haftungs- und Forderungskonstellationen.

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Die Firmenpleite ist oft das Ende eines Unternehmens – aber nicht zwangsläufig das Ende der wirtschaftlichen Zukunft.

Pressekontakt

Kanzlei Dr. Wagner & Partner Ingenio Business Strategy Consultants Limited 27 Old Gloucester Street London WC1N 3AX

Telefon: +49 171 6032073 E-Mail: drwagner@kanzlei-drwagner.com Web: www.kanzlei-drwagner.com

Hinweis: Diese Pressemitteilung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls.

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27 Old Gloucester Street 27
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