Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Mai 14, 2026

Lebensmittel: Fettreduziert bedeutet nicht fettarm

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 13, 2026

Vetter startet Bau des neuen Produktionsstandorts in Saarlouis

Medizin, Gesundheit, Wellness
Mai 13, 2026

Ambulante psychiatrische Pflege und Betreuung in Hannover

Handel, Dienstleistungen
Mai 13, 2026

JKT-Trading GmbH launcht interaktive Online-Academy

IT, NewMedia, Software
Mai 13, 2026

Fivetran übernimmt die Leitung der Open-Source-Community Great Expectations sowie dessen GX-Core-Projekt

Umwelt, Energie
Mai 13, 2026

Nextpower gibt verbindliche Vereinbarung zur Übernahme eines Produktportfolios für hochmoderne Stromumwandlung bekannt

Tourismus, Reisen
Mai 13, 2026

Astana erleben: Top-5-Sehenswürdigkeiten in der Hauptstadt Kasachstans

Computer, Information, Telekommunikation
Mai 13, 2026

Controlware blickt auf erfolgreichen Girls’Day 2026 zurück: IT erleben und ausprobieren

Logistik, Transport
Mai 13, 2026

Stark Transporte & Umzüge reagiert auf Spritpreise

IT, NewMedia, Software
Mai 13, 2026

GigaOm Radar: Versa erneut als Leader im Bereich SSE ausgezeichnet

IT, NewMedia, Software
Mai 13, 2026

Neuer Pentest-Konfigurator 2.0 für individuelle Angebote

Handel, Dienstleistungen
Mai 13, 2026

Fensterputzer Berlin: Jetzt beginnt die beste Zeit für professionelle Fensterreinigung in Berlin

IT, NewMedia, Software
Mai 13, 2026

MAPWISE – BerufsorietierungsAPP – Meilenstein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 13, 2026

Ministerium fördert Coaching-Plattform MTI CoachingPRO

Lebensmittel: Fettreduziert bedeutet nicht fettarm

VERBRAUCHER INITIATIVE über Lebensmittel-Kennzeichnung

Lebensmittel: Fettreduziert bedeutet nicht fettarm

Berlin, 14. Mai 2026. Bei Auslobungen wie „fettreduziert“, „fettarm“ und „ohne Fett“ erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals, dass die Produkte neben geringeren Fettmengen auch weniger Energie enthalten. Doch diese Erwartungen werden nicht immer erfüllt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE klärt über die Begriffe auf und gibt Tipps für den Einkauf.

Welche Aussagen zu Nährstoffgehalten verwendet werden dürfen und welche Bedingungen die Produkte dafür erfüllen müssen, ist lebensmittelrechtlich geregelt. Wird ein Lebensmittel als „fettreduziert“ beworben, so muss es mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte. „Schauen Sie dabei aber genau hin, um was für ein Produkt es sich handelt. Fettreiche Lebensmittel wie Salami, Leberwurst, Sahne, Creme fraiche oder Kartoffelchips werden nicht zu fett- und energiearmen Produkten, nur weil sie 30 Prozent weniger Fett enthalten als die Originale“, betont Alexandra Borchard-Becker, Fachreferentin bei der VERBRAUCHER INITIATIVE. Sie fügt hinzu: „Das gilt auch für Produkte, die als „energiereduziert“ oder „leicht“ bezeichnet werden“.

Energiereduzierte Lebensmittel müssen mindestens 30 Prozent weniger Kalorien enthalten und „leicht“ bedeutet, dass sie mindestens 30 Prozent weniger Energie, Fett oder Zucker liefern als vergleichbare Produkte. Erkennbar muss sein, worauf sich der Begriff „leicht“ oder „light“ bezieht, z. B. „energiereduziert“ oder „reduzierter Fettanteil“. Die Fachreferentin rät: „Schauen Sie auf die Zutatenliste und in die Nährwerttabelle, um die Produkte einschätzen zu können. Bedenken Sie, dass „leichte“ Lebensmittel oftmals mehr kosten als Produkte mit ähnlichen Nährwerten ohne diese Auslobung“. Beispielsweise sind Käsesorten mit 30 Prozent Fett in der Trockenmasse, Fruchtjoghurts mit 1,5 Prozent Fett oder magere Aufschnittsorten wie gekochter Schinken und Putenbrust häufig günstigere Alternativen zu Light-Käse, -Joghurt oder -Salami.

Dagegen sind die Bezeichnungen „fettarm“ und „ohne Fett“ genau definiert. Hier sind nicht mehr als 3 Gramm Fett in 100 Gramm bzw. maximal 0,5 Gramm Fett in 100 Gramm erlaubt. Manchmal wird auf Süßigkeiten wie Fruchtgummis hervorgehoben, dass sie „ohne Fett“ sind. Das stimmt zwar, aber die Produkte liefern reichlich Zucker und damit auch Energie.

Mehr dazu, was die Angaben auf den Lebensmitteln bedeuten, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher in der Broschüre „Etikettendschungel? Kennzeichnung verstehen!“ der VERBRAUCHER INITIATIVE. Sie erhalten außerdem Tipps für die Lebensmittelauswahl. Das 16-seitige Heft kann ab 1,00 Euro unter www.verbraucher.com (https://www.verbraucher.com/products/etikettendschungel-kennzeichen-verstehen) heruntergeladen oder bestellt werden (zzgl. Versand).

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

Firmenkontakt
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Miriam Bätzing
Wollankstr. 134
13187 Berlin
030 53 60 73 41
030 53 60 73 45
https://www.verbraucher.org

Pressekontakt
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Georg Abel
Wollankstr. 134
13187 Berlin
030 53 60 73 41
030 53 60 73 45
https://www.verbraucher.org

(Visited 7 times, 7 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert