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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++
Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr für seinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-april-2026).

+++ Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld +++
Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigen Mitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/schmerzensgeldanspruch-fuer-klaegerin-bestaetigt).

+++ Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen +++
Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://nrwe.justiz.nrw.de/ag_koeln/j2025/164_C_1107_24_Urteil_20250507.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
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ARAG Platz 1
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+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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