Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

R+V-Infocenter: Wer Alkohol getrunken hat, sollte E-Scooter stehen lassen

Promillegrenze bei E-Scooter-Fahrten

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 11. Februar 2026. Die fünfte Jahreszeit ist da, in den närrischen Hochburgen verwandeln sich Straßen, Kneipen und Säle in bunte Partyzonen. E-Scooter wirken da oft wie die perfekten Fortbewegungsmittel. Doch Vorsicht: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sie stehen lassen. Denn für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie fürs Auto. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

An den tollen Tagen stehen die närrischen Hochburgen Kopf. Die Menschen ziehen durch die Städte, gefeiert wird fast rund um die Uhr. Mit Alkohol im Blut gilt jedoch: besser zu Fuß gehen oder auf Taxi, Bus und Bahn umsteigen. Das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, die in vielen Städten an jeder Ecke bereitstehen. „Gerade an den närrischen Tagen ist die Versuchung groß, spontan auf einen Roller zu steigen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Doch die Gefahr ist groß, sich selbst oder jemand anderen schwer zu verletzen.“

Alkoholverbot auf dem E-Scooter für Führerscheinneulinge und unter 21-Jährige
Die Polizei führt an Karneval und Fasching zudem verstärkt Alkoholkontrollen durch. Besonders E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss fallen dabei häufig auf – sogar öfter als bei Radfahrenden. Vielen ist nicht bewusst: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein. Strafbar machen kann man sich schon ab 0,3-Promille, wenn man durch unsichere Fahrweise auffällt. „Dann sind der Führerscheinentzug und eine Geldstrafe möglich“, betont Richter. Für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot – auch auf dem E-Scooter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs? Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ist Alkohol im Spiel, kann daraus eine Straftat werden.
– Bei einigen Verleihfirmen ist an feucht-fröhlichen Tagen wie Karneval oder Fasching vor dem Start ein kurzer Reaktionstest fällig. Wichtig: Der Mieter wird dadurch nicht aus der eigenen Verantwortung entlassen.
– In Karnevals- und Faschingshochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder bestimmten Zonen zeitweise komplett gesperrt sein.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert