Neuigkeiten Timeline

Auto, Verkehr
August 31, 2026

BBM Lokal macht Station in Köln und Leipzig

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Von Esslingen an die niederländische Nordsee: Wie eine Pfarrerstochter zur ‘Zarin von Bergen’ wurde

Vereine, Verbände
August 31, 2026

sportspaß e.V. Hamburg: Mitglieder für die Fortführung

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

DBS Drahtbiege Solutions GmbH liefert individuelle Drahtbiegeteile für Garten-, Messe- und Fahrzeugbau

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Familienurlaub 2027 – Frühbucher-Boom und Budget-Tricks

Immobilien
August 31, 2026

Pflegeimmobilie verkaufen: Welche Faktoren den Verkaufspreis bestimmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

ARAG, stimmt das?

ARAG Experten räumen mit allgemeinen Irrtümern aus dem Verkehrsrecht auf

ARAG, stimmt das?

Stimmt es, dass Schrittgeschwindigkeit gar nicht genau definiert ist?
Während ein gesunder, erwachsener Fußgänger auf gerader Strecke etwa drei bis fünf Kilometer pro Stunde (km/h) schafft, erreichen Profi-Geher rund 15 km/h. Wie schnell wir gehen, ist also abhängig von diversen Faktoren. Auch rechtlich ist es so eine Sache mit der Schrittgeschwindigkeit. Die Straßenverkehrsordnung macht laut ARAG Experten nämlich keine genaue Angaben, wie schnell Schrittgeschwindigkeit eigentlich ist. Dabei wird an vielen Stellen im Straßenverkehr, wie z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Parkplätzen oder an vielen Bushaltestellen, darauf hingewiesen, eben genau diese einzuhalten. Das färbt natürlich auf die Rechtsprechung ab: So legt das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Größenordnung von vier bis sieben km/h zugrunde (Az.: 1 U 97/16), während die Richter des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt der Ansicht sind, dass Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen nicht mehr als zehn km/h bedeutet (Az.: 2 Ws 45/17). Gleichzeitig sagt aber das Amtsgericht Leipzig, dass unter anderem in verkehrsberuhigten Bereichen die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit 15 km/h beträgt. Die Begründung der Richter: Würde die Geschwindigkeit langsamer angesetzt, würden beispielsweise Radler durch zu langsames Fahren unsicher werden und zu schwanken beginnen (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04).

Stimmt es, dass Bus- und Bahnfahrer erst losfahren dürfen, wenn alle Fahrgäste sitzen?
Nein. Bereits in den Siebziger Jahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fahrzeugführer von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht verpflichtet sind, vor dem Anfahren darauf zu achten, dass sämtliche Fahrgäste sicher sitzen oder stehen (Az.: VI ZR 69/70). Etwas anderes kann gelten, wenn ein Fahrgast erkennbar behindert ist, aufgrund der Fülle im Bus keinen sicheren Sitz- oder Stehplatz finden kann oder das Entwerten der Fahrkarte etwas länger dauert. Die ARAG Experten weisen vielmehr darauf hin, dass Fahrgäste in Bus und Bahn eine Pflicht zur Eigensicherung haben, indem sie sich einen sicheren Halt verschaffen. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Alter und trifft sowohl für sitzende als auch für stehende Fahrgäste zu. Die Richter des Kammergerichts Berlin werden dabei sogar sehr konkret: Die Zeit, in der die Türen geschlossen werden und das Fahrzeug anfährt – das sind in der Regel fünf bis acht Sekunden – muss reichen, damit auch ein älterer Fahrgast sich sicheren Halt verschafft (Az.: 22 U 251/11). Daher haften Fahrgäste auch allein für Schäden, wenn sie sich bei verkehrsbedingten Fahr- oder Bremsmanövern bei einem Sturz verletzen.

Stimmt es, dass Parksünder eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen müssen?
Grundsätzlich müssen Autofahrer natürlich keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fürchten, wenn sie ein Knöllchen fürs Falschparken kassieren. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass abhängig von der Anzahl an Parkverstößen sehr wohl eine MPU drohen kann. In einem konkreten Fall hatten sich bei einem Parksünder in 16 Monaten 54 Knöllchen für Falschparken angesammelt. Ein Grund für die Richter, eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu festzustellen und eine MPU zu fordern. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, war die Fahrerlaubnis weg (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 14 L 2776/23). Auch in einem anderen Fall wurde eine MPU angeordnet und nach Weigerung die Fahrerlaubnis kassiert. Hier ging es sogar um rund 150 Parkvergehen, unter anderem auf Rad- und Gehwegen sowie in Feuerwehreinfahrten (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1883/14).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/verkehrsrecht-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 43 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert