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Nachehelicher Unterhalt: Kinderbetreuung ein Entscheidungsfaktor

Es gibt eine Reihe von Kriterien, die darüber entscheiden, ob nach einer Scheidung einer der beiden Partner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Dazu gehören auch Aspekte wie nacheheliche Solidarität und die Verteilung der Kinderbetreuung.

Das Ehepaar stritt im Rahmen seiner Scheidung über die Höhe des nachehelichen Unterhalts (https://familienanwaelte-dav.de/de/). Sie hatten 2010 geheiratet, 2015 wurde ihr Kind geboren. Seit der Trennung 2017 zahlte der Mann Trennungsunterhalt. 2021 erfolgte die Scheidung.

Beide Elternteile waren in Vollzeit berufstätig, die Frau hatte lediglich für die Elternzeit ausgesetzt. Das Kind lebte bei der Mutter, der Vater zahlte 110% des Mindestunterhalts. Er war der Meinung, keinen nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Frau zahlen zu müssen.

Da sah das Gericht anders. Der Mann müsse seiner geschiedenen Frau für einen Zeitraum von 13 Monaten Unterhalt zahlen. Die festgelegte monatliche Summe betrug etwas über 200 Euro und lag damit rund um die Hälfte niedriger als der Trennungsunterhalt.

Ex-Partner Vollzeit berufstätig – trotzdem nachehelicher Unterhalt?
Die Frau trage die Hauptlast bei der Betreuung des gemeinsamen Kindes. Ihr müsse „aus Gründen der nachehelichen Solidarität und der geleisteten Betreuung des Kindes“ ein ausreichend langer Zeitraum verbleiben, um sich auf die Reduzierung und späteren Wegfall des Trennungsunterhaltes einzustellen.

Oberlandesgericht Brandenburg am 2. März 2022 (AZ: 9 UF 179/21)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
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Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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