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Leibrenten-Check

Vorsicht bei Rückfall in den Winter

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 11.03.2013

Der Winter ist wieder da! Zumindest in vielen Teilen Deutschlands hat es am Wochenende heftig geschneit; und die Temperaturen sind überall noch einmal tief in die Minusgrade gerutscht. Das kann für unvorbereitete Mieter und Hausbesitzer ein teures Nachspiel haben: Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen gefriert, können die Rohre platzen. ARAG Experten schildern die Sachverhalte.

Schäden vermeiden!
Wasserleitungen sind in den seltensten Fällen sichtbar, sie verschwinden gut verputzt hinter der Wand und damit aus dem Sichtfeld der Mieter und Eigentümer. Richtig teuer wird es, wenn das Wasser in den Leitungen gefriert und nach dem Auftauen aus den geborstenen Leitungen in die Wohnung fließt. Jedes Jahr kommt es so zu mehr als 1 Million Leitungswasserschäden. Ein Großteil der Schäden könnte durch die richtige Vorbeugung vermieden werden. Der einfachste Tipp ist heizen! Bewohner sollten daher darauf achten, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden. Das Ventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Wer bei den Heizkosten knausert, für den kann ein Leitungswasserschaden richtig ins Geld gehen. Mieter und Hausbesitzer sollten also nicht am falschen Ende sparen. Besonders groß sind die Gefahren für einen Wasserleitungsschaden in Wohnräumen, wenn – wie jetzt – ein Wintereinbruch nach frühlingshaften Temperaturen noch einmal plötzlich eintritt. Oft passiert dann etwas, wenn die Bewohner im Urlaub sind, oder in Räumen, die man nicht täglich betritt; wie z. B. Gäste- und Arbeitszimmer, Keller, Vorrats- oder Abstellräume.

Frostschäden erkennen und versichern
Eingefrorene Leitungen lassen sich zum Glück meist schnell entlarven. Mieter und Eigentümer sollten handeln, sobald kein Trinkwasser mehr aus der Leitung kommt oder die Heizkörper kalt bleiben. In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren. Mit einer Hausratversicherung versichern Kunden ihren kompletten Hausrat wie Möbel, Gardinen, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten und Computer. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt, also auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen. Besteht mindestens eine dieser Versicherungen, sollte man daran denken, den Versicherer unverzüglich zu informieren, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt.

Frostwächter reicht nicht!
Wer die Wohnung oder das Haus für das Wochenende oder einen ausgedehnten Winterurlaub verlässt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die Einstellung „Frostwächter“ an der Zentralheizung ausreicht, um das Gebäude vor Frostschäden zu bewahren. Darauf machen die ARAG Experten aufmerksam und nennen einen beispielhaften Fall. Ein Rentner wollte den Widrigkeiten des deutschen Winters entfliehen und machte sich für sieben Wochen auf nach Mallorca. Die Heizung hatte er auf die niedrigste Einstellung, den so genannten „Frostwächter“ eingestellt und seine Tochter angewiesen ein- bis zweimal pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Die Anlage hielt den winterlichen Temperaturen jedoch nicht stand, und es traten diverse Schäden u.a. an Rohren und Heizkörpern auf. Die Gebäudeversicherung meinte, dass häufiger, wenn nicht gar täglich zu überprüfen gewesen wäre, ob das Haus nicht auskühle und verweigerte die Schadensregulierung. Das sahen die Richter des Landgerichts Bonn genauso: Gerade bei der niedrigen Einstellung „Frostwächter“ müsse bei einer Frostperiode im Fall eines Komplettausfalls der Heizung mit einem besonders schnellen Auskühlen des Gebäudes gerechnet und daher täglich kontrolliert werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung (LG Bonn, Az.: 10 O 203/06).

Download zum Urteil:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten/03276/

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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