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ARAG – Schon gewusst?

ARAG Experten über abgefahrene Vorschriften im Straßenverkehr

ARAG - Schon gewusst?

+++ Bußgeld für offenes Fahrzeug +++
Auch wenn es absurd klingt, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Knöllchen winkt, wenn Autofahrer ihren Wagen nicht abschließen, den Schlüssel stecken oder eine Fensterscheibe offenstehen lassen. Denn laut Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (Paragraf 38a, StVZO) müssen Kraftfahrzeuge mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein. Das gleiche gilt übrigens auch für Cabrios: Das Verdeck darf beim geparkten Wagen zwar unten bleiben, doch die Fenster müssen geschlossen, also oben sein. Pkw müssen zudem mit einer Wegfahrsperre gesichert sein. Auch wenn mechanische Sicherungen bei den meisten Fahrzeugen in der Regel zur serienmäßigen Ausstattung gehören, sind die Fahrzeughalter verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die Sicherungen funktionieren. Die Bußgelder liegen bei zehn bis 20 Euro. Im schlimmsten Fall darf die Polizei einen nicht abgeschlossenen Wagen zur Eigentumssicherung auf Kosten des Halters abschleppen, um Diebstahl vorzubeugen. Das kann dann sogar mehrere hundert Euro kosten.

+++ Nackedei, nackedei, ich fahr“ heut mal nackedei +++
Auch wenn die aktuellen Temperaturen nicht überall dazu animieren, die Hüllen fallen zu lassen, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Autofahrer sich grundsätzlich auch nackt hinters Lenkrad setzen dürfen, solange primäre oder sekundäre Geschlechtsteile nicht sichtbar sind. Eine Kleiderordnung gibt es im Straßenverkehr nämlich nicht. Bedeutet in der Praxis: Frauen dürfen nackt kein Auto fahren, Männer allerdings schon – vorausgesetzt sie steigen nicht aus. Dennoch sollten Pkw-Fahrer wissen, dass die Sicherheit – auch nackt – vorgeht. Daher kann es als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden, wenn Fahrer barfuß oder nur mit Flip-Flops (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/3312/) unterwegs sind. Bei einem Unfall müssen sie zudem damit rechnen, dass ihnen eine Teilschuld zugesprochen wird und die Versicherung den Schaden nicht oder nur zum Teil übernimmt. Bei Radlern sieht es etwas anders aus: Weil hier die (sicht-)schützende Karosserie fehlt, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass sich andere Verkehrsteilnehmer durch so viel nackte Haut gestört fühlen und den Nacktfrosch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen könnten. Das Bußgeld beträgt in dem Fall bis zu 1.000 Euro.

+++ Sinnloses Cruisen verboten +++
Manche Autofahrer fahren im Kreis herum, weil sie orientierungslos sind und ihre Zieladresse einfach nicht finden können. Andere Fahrer cruisen immer wieder an den gleichen Lokalitäten vorbei, um zu zeigen, was ihr Luxus-Gefährt unter der Haube hat. Vornehmlich passieren die vermeintlich coolen Fahrer dabei hippe Örtlichkeiten, vor denen möglichst viele hippe Menschen stehen. Und dann wird aufs Gaspedal gedrückt, dass es kesselt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 30, Absatz 1) verboten ist, innerhalb geschlossener Ortschaften sinnlos hin- und herzufahren. Dabei geht es nicht nur um Lärm-, sondern auch um Abgasbelästigung. Deshalb droht Übeltätern auch ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Übrigens: Auch das übermäßig laute Schließen (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/was-ist-eigentlich-ruhestoerung/) von Fahrzeugtüren ist nicht erlaubt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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