Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD klagt gegen die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD klagt in einem richtungsweisenden Gerichtsprozess in zweiter Instanz gegen die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD klagt gegen die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Leuchtturm ARD

Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD klagt in einem richtungsweisenden Gerichtsprozess in zweiter Instanz gegen die Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die eklatanten und systemischen Verletzungen des Medienstaatsvertrages haben eine verheerende Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung und beschädigen die demokratische Entwicklung nachhaltig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Meinungsäußerungsfreiheit durch Meinungsvielfalt zu schützen. Das ist das Lebenselixier einer Demokratie, so urteilt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Nur ein der Vielfaltsicherung dienendes Programm ist der individuelle Vorteil, der einen Rundfunkbeitrag rechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. April 2023, Aktenzeichen 1 BvR 601/23).

Unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht ruft die Initiative „Leuchtturm ARD“ seit über 50 Wochen zu bundesweiten Mahnwachen gegen einseitige Diskursverengungen und für Presse- und Informationsfreiheit auf.

Die Verantwortlichen meiden seit genau einem Jahr den offenen Diskurs über die offensichtlichen Fehlentwicklungen beim ÖRR und die zunehmenden Verletzungen des Medienstaatsvertrages.
Das Vertrauen der Beitragszahler in die Unabhängigkeit des ÖRR ist auf einem Tiefststand und die Bevölkerung ist gespalten, anstatt einen offenen und fairen demokratischen Diskurs zu führen.

Wie Jimmy Gerum, der Gründer der Aktion erklärte, ist gerade in Zeiten, die von „Fluten der widersprüchlichen Informationen“ gekennzeichnet sind, ein „starker, kritischer und unabhängiger Journalismus“ vonnöten. „Der öffentliche Rundfunk, ARD und
ZDF, wird von den Bürgern bezahlt! Er hat Grundrechte zu schützen als mutiger Anwalt und Vierte Säule der Gewaltenteilung!“

Inzwischen beteiligen sich über 150 Städte und Aktionen der D-A-CH Region an der Forderung an die Redaktionen einen ausgewogenen Diskurs über die Inhalte der bürgerlichen Opposition zu führen.

Am 11. Juli wird diese Forderung auch vor das Verwaltungsgericht getragen in der zweiten Instanz gegen den Bayerischen Rundfunk. Kern des Verfahrens wird ein Gutachten des Medienwissenschaftlers Prof. Meyen, LMU München, der die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht hat und zu eindeutigen Ergebnissen gelangt.

Die Verhandlung wird öffentlich sein und findet am 11. Juli ab 11 Uhr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Ludwigstr. 23 im Sitzungssal 3 im Erdgeschoß statt.

Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD ORF SRG strebt die Bildung eines „Runden Tisches“ mit den Verantwortlichen des ÖRR an – als Grundlage für umfangreiche historische Reformen.
„Wir Beitragszahler haben ein Recht auf Erfüllung des Medienstaatsvertrages. Wir fordern eine ausgewogene und staatsferne Berichterstattung, die sich am Pressekodex orientiert.

Kontakt
Initiative Leuchtturm ARD
Jimmy Gerum
Postfach 2121
82311 Starnberg
+49 151 50552062
https://leuchtturmard.de/

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert