Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Die Entstehung des Silica Valley in Bahia

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Beton-Pumpen-Service & Verleih löst alle Probleme

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

SEPPmail auf der Public-IT-Security 2026: sichere E-Mail-Kommunikation für Behörden und öffentliche Verwaltung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 3, 2026

Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Untersuchung von Censys: 6.502 Tankfüllstandsmesser in Tankstellen öffentlich über das Internet erreichbar

Umwelt, Energie
Juni 3, 2026

Entgasung und Spülung von LNG-Tanks: sicherer Umgang mit LNG

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

HiScout mit Modul für Geheim und Sabotageschutz für GIT SICHERHEIT AWARD nominiert

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Alternative zu Palantir: Neo4j übernimmt GraphAware und startet graphbasierte Analyseplattform

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Vom SEF-Netzwerk in die Produktion: PS Industry setzt ganzheitliche Digitalisierungsstrategie um

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Flache Formen am Drücker: ECO Schulte legt Klassiker neu auf

Immobilien
Juni 3, 2026

Nahversorger Immobilien Makler

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Kryptowährungen und Steuern: Was Anleger und Händler in Deutschland jetzt wissen müssen

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Taxi Tübingen Krankenfahrten: Renna Taxi

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Plaud stellt Plaud Team vor

Bis 28.2.: Heckenschnitt ist noch erlaubt

ARAG Experten informieren über gesetzliche Vorschriften beim Heckenschnitt

Bis 28.2.: Heckenschnitt ist noch erlaubt

Während schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken und Gehölzen das ganze Jahr über erlaubt sind, ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) klar festgelegt, dass Hecken, Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur noch bis zum 28. Februar zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gar gefällt werden dürfen. Verstöße können teuer werden. Die ARAG Experten klären auf, was Gartenbesitzer zum Heckenschnitt wissen müssen und welche Termine sie unbedingt einhalten sollten.

Was sagt das Gesetz?
Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt seit 2010 bundesweit einheitlich fest, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot ausgenommen. Im Klartext: Diese dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums radikal zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden. Bevor man zur Säge greift, raten die ARAG Experten zu einem Blick in die Baumsatzung der Gemeinde, die das Fällen eventuell verbietet oder genehmigungspflichtig macht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde – immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Jederzeit erlaubt sind laut ARAG Experten hingegen schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen.

Verkehrssicherheit geht vor
Die Verbote des BNatSchG gelten nach Auskunft der ARAG Experten nicht, wenn die Verkehrssicherheit durch Hecke und Co. gefährdet ist – beispielsweise, weil eine große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht. Die ARAG Experten raten trotzdem, die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren und sich zu erkundigen, ob eine Genehmigung notwendig ist.

Wie hoch darf es denn sein?
In puncto Höhe können die ARAG Experten keine Auskunft geben, die bundeseinheitlich gilt, hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften im Nachbarrechtsgesetz, zu denen die Gemeindeverwaltung Auskunft geben kann. Üblicherweise gilt für Hecken jedoch eine Höhe von zwei Metern – gemessen ab Erdreich, wenn sie mindestens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt wurde. Steht die Hecke weiter weg, darf sie in der Regel höher wachsen.

Anders kann der Fall liegen, wenn es sich um nachbarliche Grundstücke in Hanglage handelt. Dann darf die Hecke unter Umständen etwas höher wachsen, weil hier nicht ab Erdreich, sondern ab Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks gemessen wird. In einem konkreten Fall musste ein Mann seine Thujen-Hecke nur auf drei Meter zurückschneiden, weil das nachbarliche Grundstück des Klägers einen Meter höher lag und erst ab dessen Bodenniveau gemessen werden musste (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 230/16).

Achtung, Nistplätze
Wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss der Rückschnitt warten. Denn laut BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Auch bei den ganzjährig erlaubten Pflegeschnitten weisen die ARAG Experten darauf hin, dass man vor den Schnittmaßnahmen kontrollieren muss, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert