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ARAG Verbrauchertipps zum Februar

Grundsteuererklärung | Maskenpflicht im Verbandskasten | Maskenpflicht entfällt

ARAG Verbrauchertipps zum Februar

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet
Am 31. Januar 2023 endet die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bis zum Stichtag mehr als 36 Millionen Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwertes Angaben zu Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die Erklärung muss verpflichtend elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dazu kann das Elster-Portal genutzt werden. Zudem steht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums eine Online-Anwendung zur Verfügung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die neu berechnete Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen ist. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag oder einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt rechnen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Masken im Verbandskasten
Bis 1. Februar sollten Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug auf Vordermann gebracht bzw. einen neuen Verbandskasten angeschafft haben. Dann gilt die entsprechende DIN 13164, nach der zwei Gesichtsmasken enthalten sein müssen. Es genügen einfache OP-Masken. Dafür wird das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf laut ARAG Experten ebenfalls wegfallen. Weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch nicht angepasst ist, besteht derzeit aber noch keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandskästen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr
Nach über zwei Jahren ist es soweit – in Zügen und Bussen des Fernverkehrs darf wieder Gesicht gezeigt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Maskenpflicht ab 2. Februar für Reisende im Fernverkehr entfällt. Stattdessen wird auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt. Auf Flugreisen wurde die allgemeine Maskenpflicht bereits im Oktober aufgehoben. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in anderen Staaten der Europäischen Union andere nationale Gesetze geben kann. So muss beispielsweise auf Flügen nach und von Spanien weiterhin eine Maske getragen werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
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+49 211 963-3115
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www.ARAG.de

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