Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
August 25, 2026

Felsmoscheen von Mangghystau: Kasachstans spirituelle Schätze werden UNESCO-Weltkulturerbe

Auto, Verkehr
August 25, 2026

escar Europe 2026: Weltweit führende Konferenz für Fahrzeug-Cybersicherheit stellt Programm-Schwerpunkte vor

Sport, Events
August 25, 2026

57. Bergrennen Eichenbühl am 12./13. September 2026

Politik, Recht, Gesellschaft
August 25, 2026

Berufung: Anwaltswechsel nach erster Instanz

Tourismus, Reisen
August 25, 2026

Fernreisen 2027 mit IKARUS TOURS: Bekannte Länder neu entdecken – und dorthin reisen, wo andere Routen enden

Garten, Bauen, Wohnen
August 25, 2026

Palazzina Sports & Building präsentiert modulare Campingplatzlösungen auf dem CARAVAN SALON 2026

Mode, Trends, Lifestyle
August 25, 2026

Nitro Coffee auf Knopfdruck: US-Kaffeetrend aus Nivona Vollautomaten, ganz ohne Kartuschen

Handel, Dienstleistungen
August 25, 2026

Vebego nutzt Cobotic gegen Personalmangel

Immobilien
August 25, 2026

Immojobs.de – Neues Jobportal für die Immobilienbranche

Handel, Dienstleistungen
August 25, 2026

Das IV Jahreszeiten Resort Kühlungsborn definiert ganzheitlichen Ostsee-Urlaub neu

Bildung, Karriere, Schulungen
August 25, 2026

Ausbildungsstart: Diese Rechte haben Azubis

Tourismus, Reisen
August 25, 2026

Günstig und voll im Trend: Wie Reisende im Vergleich zum Sommer sparen

Bildung, Karriere, Schulungen
August 25, 2026

Faire Sprache statt Gendern in der Grundschule

Wissenschaft, Forschung, Technik
August 25, 2026

„Ich bin mir wichtiger als ein gerader Lebenslauf.“

Umgangsverweigerung trotz gerichtlicher Vereinbarung

(red/dpa). Weigert sich der betreuende Elternteil, eine Umgangsvereinbarung mit dem anderen Elternteil einzuhalten, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise auch Ordnungshaft anordnen.

Wegen des Umgangs mit der Tochter hatten die Eltern bereits mehrere gerichtliche Verfahren geführt. Seit November 2019 fanden schließlich keine Umgangskontakte mehr statt.

Laut Stellungnahme eines Kinderpsychiaters vom November 2019 war das Mädchen durch die Begleitumstände der Umgangskontakte deutlich belastet. Allerdings habe sich kein Trauma durch das Verhalten des Vaters feststellen lassen. Das Kind sei jedoch „in den Übergabesituationen wiederholt mit dem hochaktivierten und ängstlichen Verhalten ihrer Mutter konfrontiert gewesen“. Dieses überschreite ein angemessenes Maß erheblich, versetze das Kind in Alarmbereitschaft und lasse den Vater in den Augen des Kinds zu einer potenziellen Gefahrenquelle werden.

Im Dezember 2019 erstattete die Mutter gegen den Vater Strafanzeige wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch der Tochter. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels ausreichendem Tatverdacht eingestellt.

Kein Umgang trotz Vereinbarung
Ein Gespräch der Eltern mit dem Jugendamt im Oktober 2021 führte nicht weiter. Die Mutter gab an, sie halte bis zu einer Stärkung des Kinds durch eine Psychologin weder persönliche noch telefonische Umgangskontakte für möglich.

Das Oberlandesgericht ordnete schließlich gegen die Mutter wegen des Verstoßes gegen die Umgangsvereinbarung (https://familienanwaelte-dav.de/de/) vom Mai 2018 ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, an.

Sie habe nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens die Wiederaufnahme der vereinbarten Umgangskontakte verweigert. Der Vater habe überzeugend angegeben, die Mutter lehne die Umgänge generell ab und blockiere sämtliche Versuche, die vereinbarten Kontakte wiederaufzunehmen.

Die Verweigerungshaltung der Mutter habe sich auch bei dem Gespräch mit dem Jugendamt fortgesetzt. Entgegen ihrer Auffassung lasse sich dem Vermerk des Jugendamts nicht entnehmen, dass der Vater damit einverstanden war, mit der Wiederaufnahme des Umgangs bis zur Durchführung der Psychotherapie des Kinds abzuwarten. Er habe sich lediglich mit einer psychologischen Anbindung seiner Tochter einverstanden erklärt.

Längere Umgangspause: Neustart mit begleiteter Übergabe des Kinds
Das Gericht konnte auch nicht erkennen, dass die zweieinhalbjährige Umgangspause dagegenspräche, den Umgang wieder aufzunehmen. Es gehe nicht um Übernachtungskontakte, die möglicherweise nach der langen Pause erst eine erneute Anbahnung erforderlich machen würden, sondern lediglich um kurze wöchentliche Umgangskontakte. Die Übergaben an den Vater seien vom Jugendamt zu begleiten. Dadurch sei gewährleistet, dass das Kind behutsam und positiv auf den Kontakt vorbereitet werden könne. Allerdings müsse die Mutter ihrer Pflicht nachkommen, die Tochter ihrerseits positiv auf die Kontakte zum Vater einzustimmen.

Oberlandesgericht Braunschweig am 20. Juli 2022 (AZ: 1 WF 165/21)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert