Neuigkeiten Timeline

Elektro, Elektronik
September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

Wo Geflügel draufsteht, darf kein Schweinespeck drin sein

Wo Geflügel draufsteht, darf kein Schweinespeck drin sein

Wo Geflügel draufsteht, darf kein Schweinespeck drin sein

Steht „Geflügel Salami“ auf der Packung, hat Schweinespeck in der Wurst nichts zu suchen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden (Az. 9 A 517/20).

Verbraucher wollen wissen, welche Inhaltsstoffe Lebensmittel enthalten. Irreführende Angaben können daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtanwälte Das bestätigt auch ein Beschluss des OVG Münster vom 15. August 2022.

In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um eine Salami, die als „Geflügel Salami“ in den Verkaufsregalen landete. Auf der Vorderseite der Verpackung stand groß „Geflügel Salami“ und nur auf der Rückseite fand sich unter der fett gedruckten Bezeichnung in deutlich kleinerer Schrift auch der Zusatz „mit Schweinespeck“, der auch in der Zutatenliste aufgeführt wurde.

Der zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung des Landkreises sah in der Bezeichnung bzw. der Aufmachung des Produkts eine Irreführung der Verbraucher und Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Das Verwaltungsgericht Minden teilte diese Einschätzung. Das Unternehmen, das die Wurst herstellt, sah dies anders. Eine Erwartung, nach der die Salami ausschließlich Geflügel enthält, bestehe nur bei der Bezeichnung als „rein Geflügel“. Außerdem werde auch bei der Geflügel Salami ausschließlich Fleisch von Geflügel verwendet. Denn Schweinespeck sei kein Fleisch, sondern werde als technologisch erforderliche Fettquelle zugeführt und vom Verbraucher als Zutat erwartet, so der Hersteller.

Dieser Argumentation folgte das OVG Münster nicht und lehnte den Antrag auf Berufung gegen das Urteil des VG Minden ab. Dies begründete es im Wesentlichen damit, dass durch die Angabe „Geflügel Salami“ auf der Vorderseite der Verpackung beim Verbraucher ein falscher Eindruck im Hinblick auf die Eigenschaften des Lebensmittels entstehe. Er erwarte, dass die Salami ausschließlich aus Geflügelfleisch bestehe und nicht auch Schwein enthält. Das gelte auch für Schweinespeck oder andere Teile des Schweins, so das Gericht. Dieser falsche Eindruck werde auch durch die Angabe „mit Schweinespeck“ auf der Rückseite der Verpackung nicht berichtigt, da die Verbrauchererwartung maßgeblich durch die Angabe auf der Vorderseite beeinflusst werde, so das OVG Münster.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 16 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert