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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ (Keine) Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid +++
Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs erkennen kann, woraus der Gläubiger diesen herleitet. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine unzureichende Individualisierung auch außerhalb des Gerichtsverfahrens nachgeholt werden kann. Die Verjährung des Anspruchs sei dann ab diesem Zeitpunkt gehemmt (Az.: VII ZR 255/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1cb771379686b8a17bb39ccd95576372&nr=131007&pos=0&anz=1).

+++ Gas-basierte Warmwasserzufuhr darf nicht eingestellt werden +++
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main darf nach Auskunft der ARAG Experten ein Vermieter nicht willkürlich die auf Gas basierende Warmwasserversorgung einstellen. Der Eilantrag des Hausmiteigentümers gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung der Stadt bleibt damit erfolglos. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland zu den Mindeststandards für ein menschwürdiges Wohnen (Az.: 8 L 1907/22.F).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Frankfurt aM (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/wohnungsaufsichtsrechtliches-einschreiten-wegen-gaszufuhrunterbrechung).

+++ Radfahrer: Schadensersatz bei „Dooring“ Unfall +++
Kommt es im Straßenverkehr zur Kollision eines Fahrradfahrers mit einer sich beim Vorbeifahren öffnenden Autotür („Dooring“-Unfall), kann der Radfahrer seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 Zentimeter zum parkenden Auto eingehalten hat, entschied laut ARAG Experten das Landgericht Köln. Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers sei bei ausreichend Abstand ausgeschlossen, so das Gericht (Az.: 5 O 372/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln (https://www.justiz.nrw/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_01091/index.php).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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