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Widerrufsrecht bei Online-Apotheken – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Widerrufsrecht bei Online-Apotheken - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Das Widerrufsrecht bei Arzneien aus dem Internet ist abhängig von der Art des bestellten Präparats. (Bildquelle: ERGO Group)

Carsten M. aus Mönchengladbach:
Ich bestelle zur Zeit immer häufiger Medikamente online. Jetzt habe ich allerdings ein falsches Medikament bestellt und möchte es zurückschicken. Geht das?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer online etwas bestellt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Ausgenommen sind allerdings zum Beispiel Produkte, die leicht verderben und sich daher nicht zur Rücksendung eignen. Bei Medikamenten hängt es davon ab, ob der Kunde ein fertiges Medikament, wie Kopfschmerztabletten oder Hustensaft, bestellt hat oder ein speziell für ihn auf Rezept angefertigtes Präparat, etwa eine Salbe. Für individuell hergestellte Waren steht Kunden nach § 312 g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht zu. Luftdicht versiegelte Arzneien, etwa eine Salbe, können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde. Auch bei schnell verderblichen Arzneien kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Anders sieht es bei länger haltbaren Fertigarzneien aus: Hier gilt das Widerrufsrecht und die Versandapotheke darf es nicht vertraglich ausschließen. Dies hat auch das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom 9.11.2018 (Az. 5 U 185/17) bestätigt. Übrigens: Auch Versandapotheken sind, wie Apotheken vor Ort, zur pharmazeutischen Beratung verpflichtet. Allerdings ist diese nur telefonisch oder über E-Mail möglich und erfordert manchmal eine Terminvereinbarung, da nicht immer sofort ein Ansprechpartner verfügbar ist.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

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