Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

niteflite gewinnt Pax8 Beyond Award für Infrastruktur

Elektro, Elektronik
Oktober 21, 2026

Gleiches Gerät, anderer Shop, anderer Preis: Refurbles.de vergleicht Refurbished-Technik auf einen Blick

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

Aus für die 150-Euro-Freigrenze macht Online-Käufe aus Drittstaaten teurer

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

Festsetzung des Bezugspreises des laufenden öffentlichen Bezugsangebots am 22. Oktober 2026

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 21, 2026

Haustiere reagieren gelassen auf die Zeitumstellung am kommenden Sonntag

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 21, 2026

7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-945, Akku, Solar

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 21, 2026

Dein Business darf zu deinem Leben passen

Essen, Trinken
Oktober 20, 2026

Zwei Abende, die in Erinnerung bleiben – Schleswig-Holstein Gourmet Festival zu Gast in der Namine Witt

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Schukat auf der electronica: Halle C6, Stand 550

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Pelnox erweitert das Angebot an Ag/AgCl-Leitpasten und Elektrodenfolien für medizinische Elektroden und Biosen

Allgemein
Oktober 20, 2026

Erste Messe mit kleinem Budget: RETIO veröffentlicht Checkliste für mobile Messestände

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Hör auf zu jammern und geh all in

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Lass dich niemals von deinem Plan abbringen

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Gemeinsam die Zukunft des Fachhandels gestalten

Grippewelle – Wenn das Kind erkrankt

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 22.02.2013

Die kalte Jahreszeit zieht sich dahin, die Abwehrkräfte schwinden, die Grippewelle rollt! Da können Eltern schier verzweifeln, wenn das Kind krank, die Großeltern für eine Betreuung nicht erreichbar und die Urlaubstage alle schon verplant sind. Bei einer plötzlichen Erkrankung des Kindes muss man als Elternteil flexibel reagieren können, um Arztbesuche und Betreuung zu organisieren. Statistisch gesehen erkranken Kindergartenkinder an bis zu 10 Infekten im Jahr! Damit Arbeitnehmer für diese Fälle nicht ihren Erholungsurlaub aufbrauchen müssen, können sie laut ARAG Experten auf gesetzliche Sonderregelungen zurückgreifen.

§ 616 BGB
Nach hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Vergütung, wenn er seine Arbeitsleistung für einen unerheblichen Zeitraum nicht erbringen und dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. Eine solche Situation liegt z. B. bei der eigenen Hochzeit, Todesfällen im engsten Familienkreis, der Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder auch bei der Erkrankung des Kindes vor. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Erkrankung eines Kindes unter 8 Jahren ein Zeitraum von 5 Arbeitstagen als so genannte „vorübergehende Verhinderung“ als angemessen angesehen worden. Demnach müsste der Arbeitgeber für 5 Arbeitstage das Gehalt zahlen und kann dafür keine Gegenleistung (z.B. in Form von nachträglichen Überstunden) verlangen. § 616 BGB ist laut ARAG Experten jedoch in einem Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar, d. h. diese Regelung kann vertraglich ausgeschlossen werden.

Kinderkrankengeld
Aufgrund des gesetzlichen Freistellungsanspruchs aus § 45 III SGB V kann der Arbeitnehmer allerdings der Arbeit fernbleiben, wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse auf Zahlung des Kinderkrankengeldes vorliegen. Die Krankenkasse müsste dann von Beginn der Krankheit an Krankengeld leisten. Ein Anspruch auf das Kinderkrankengeld besteht, wenn
– das versicherte Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
– ein ärztliches Attest über die Erforderlichkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes vorliegt.
– keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann.

Der Kinderkrankengeldanspruch besteht für jeden Elternteil für die Dauer von längstens 10 Arbeitstagen im Jahr pro Kind, maximal jedoch bei 25 Tagen bei mindestens drei Kindern. Alleinerziehende haben den doppelten Anspruch in Höhe von pro Kind 20 bzw. maximal 50 Arbeitstagen im Jahr. Als Kind gelten sowohl leibliche und Adoptivkinder als auch Stief-/Enkel- und Pflegekinder, für deren Unterhalt überwiegend der Versicherte aufkommt. Die Höhe des Kinderkrankengeldes bemisst sich ebenso wie das Krankengeld, wenn der Versicherte selbst erkrankt ist, und beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens. Das Kinderkrankengeld muss unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse beantragt werden, gegenüber dem Arbeitgeber muss die (un-) bezahlte Freistellung sofort geltend gemacht werden.

Fazit
Wurde § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen, zahlt laut ARAG Experten zunächst der Arbeitgeber für 5 Arbeitstage das Gehalt, bevor der Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse für die weiteren 5 Arbeitstage geltend gemacht werden kann. Wurde § 616 BGB hingegen ausgeschlossen, so müsste die Krankenkasse für 10 Tage Kinderkrankengeld leisten.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen/04450/

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 33 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert