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Sorgenfrei studieren

ARAG Experten informieren über Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums

Es hat gerade seinen 50sten Geburtstag hinter sich und ist vor allem bei jungen Menschen so begehrt wie nie: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Seine Einführung vor einem halben Jahrhundert war ein wesentlicher Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Das Prinzip: Wenn das Geld der Eltern für ein Studium ihrer Kinder nicht reicht, hilft der Staat. Wer staatliche Unterstützung erhält und welche Finanzierungsmöglichkeiten es noch gibt, wissen ARAG Experten.

Wer wird gefördert?
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.

Was wird angerechnet?
Da die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit voraussetzt, muss der Antragsteller sein Vermögen offenlegen. Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Ob Auszubildende BAföG erhalten, die eine förderungsfähige Ausbildung betreiben und die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, hängt nach Auskunft der ARAG Experten davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken. Nur bei bestimmten Voraussetzungen bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht. Eigenes Einkommen und Vermögen der Auszubildenden selbst und das Einkommen ihrer nicht dauernd von ihnen getrenntlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner wird hingegen immer angerechnet. Dabei gibt es aber Freibeträge. Das BAföG geht davon aus, dass zunächst die Auszubildenden selbst und diejenigen, die nach dem bürgerlichen Recht zu ihrem Unterhalt verpflichtet sind – also ihre Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und Eltern – für den Unterhalt und die Ausbildung aufkommen. Das BAföG tritt mit seinen Leistungen grundsätzlich nur nachrangig ein.

Wie hoch ist die Förderung?
Der monatliche Förderungshöchstsatz für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen liegt seit dem Wintersemester 2020 bei 861 Euro. Darin ist auch ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von insgesamt 109 Euro enthalten. Der ebenfalls darin enthaltene Wohnzuschlag für Studierende, die nicht mehr zu Hause leben, beträgt 325 Euro. Nicht mehr bei den Eltern wohnende Schüler erhalten einen Höchstsatz von 694 Euro.

Wann beantragen?
Damit das Geld rechtzeitig fließt, sollte der Erstantrag gut zwei Monate vor Studienbeginn gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ein Tipp der ARAG Experten: An den meisten Hochschulen können auch unvollständige Anträge abgegeben und fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Das jeweilige Studentenwerk gibt darüber Auskunft.

Andere Finanzierungsquellen
Viele Studenten kommen mit dem BAföG allein nicht über die Runden, sodass sie zusätzlich einen Studienkredit aufnehmen müssen. Anders als bei gewöhnlichen Krediten bekommt man das für Lebenshaltung und Studiengebühren gedachte Geld nicht auf einmal, sondern monatlich ausgezahlt. Angebote gibt es bundesweit bei Großbanken sowie lokal begrenzt bei Sparkassen und Volks- oder Raiffeisenbanken. Der gängigste Anbieter ist jedoch die KfW-Bank (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/). Der maximale Kreditrahmen für Studenten liegt dort bei 650 Euro pro Monat. Ein Studienkredit muss nach Auskunft der ARAG Experten allerdings vollständig zurückgezahlt werden.

Hilfe in der Prüfungsphase
Wer kurz vor dem Examen steht, sollte sich auch über Überbrückungs-, Zwischen- und Abschlussfinanzierungskredite informieren. Diese Darlehen des Bundesverwaltungsamtes, der Studentenwerke sowie der E. W. Kuhlmann-Stiftung dienen dazu, am Ende eines Studiums – in der Prüfungsphase – finanzielle Unterstützung zu gewähren. Sie zeichnen sich durch besonders günstige Zinssätze aus und sind teilweise sogar zinsfrei.

Stipendium
Um sich ganz dem Studium zu widmen, bieten zahlreiche Stiftungen und Organisationen Stipendien an. Übrigens: Mit einem Stipendium werden nicht nur hochbegabte und bedürftige Studenten gefördert. Je nach Ziel und Ausrichtung der Stiftung werden auch beispielsweise Studenten mit Migrationshintergrund, mit alternativen Bildungswegen oder mit Kindern gefördert. Es gibt auch Stipendien für bestimmte Studienfächer oder Fakultäten: Die Stipendien der Veith-Berghoff-Stiftung unterstützen beispielsweise Studierende der Schiffs- und Meerestechnik; die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim’sche Stiftung vergibt Stipendien für Studierende aus Ober-, Mittel-, und Unterfranken sowie aus dem Gebiet der ehemaligen Grafschaft Henneberg. Es ist also für fast jeden etwas dabei. Das passende Stipendium können Studierende auf www.mystipendium.de (https://www.mystipendium.de/) finden, einer Homepage der „Initiative für transparente Studienförderung“. Die Förderhöhe variiert stark zwischen den Stiftungen. Sie reicht von einer Einmalzahlung von wenigen hundert Euro bis zur monatlichen Zahlung von 1.500 Euro; bei Doktoranden fallen die Fördersummen oftmals weit höher aus.

Bildungsfonds: Studium als Wertanlage
Bildungsfonds-Konzepte sind noch eine sehr junge Variante der Studienfinanzierung. Anleger kaufen Anteile am Fonds. Aus den Mitteln werden ausgewählte Studenten gefördert. Nach Abschluss des Studiums zahlen diese für einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens zurück. Damit werden laut ARAG Experten die Anleger bezahlt und dann wieder neue Studenten unterstützt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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