Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

BTN Solutions mit neuer Website und neuem Markenauftritt

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Fachportale steigern SEO- und KI-Sichtbarkeit

Auto, Verkehr
Juli 17, 2026

Welche Schuhe am Steuer heikel werden

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Erst Hitze, dann Sturzflut: So schützen Sie Ihren Keller

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 17, 2026

Glanznagel: Der Maßstab für günstige & hochwertige Abendkleider im deutschsprachigen Raum

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Die EPBD-Frist ist abgelaufen, die Klimaschutz-Umsetzung hinkt

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Jubilaeum – 50 Jahre LKT Luft- und Klimatechnik- Gute Luft für Mensch und Maschine

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

FREQUENTIS gibt vorläufige Zahlen für das 1. Halbjahr 2026 bekannt: Deutlich positives EBIT erwartet

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Hitzewelle meistern mit Hydrofast: Die Heatwave Survival Station für europäische Haushalte

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – Nature Serie

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Lunartec 2in1-LED-Tischleuchte und -Flaschenaufsatz, RGBW

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

16. Juli 2021: Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 tritt in Kraft

EU-Verordnung zur Marktüberwachung und Produktkonformität

16. Juli 2021: Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 tritt in Kraft

EU-Verordnung zur Marktüberwachung und Produktkonformität (Bildquelle: Shutterstock 168192677)

Berlin, Juli 2021 – Änderungen im komplexen Recht der Produktsicherheit und Marktüberwachung bringt die Verordnung (EU) 2019/1020 („Marktüberwachungsverordnung“), die generell am 16.7.2021 in Kraft tritt. Sie verfolgt eine europaweite vereinheitlichte, vereinfachte und übersichtlichere Gestaltung der Vorgaben für alle Wirtschaftsakteure. Insgesamt sollen die EU-Bürger besser vor unsicheren Produkten geschützt werden, indem die zuständigen Behörden ihre Befugnisse effizienter umsetzen können. Ab dem In-Kraft-Treten der neuen „Marktüberwachungsverordnung“ dürfen nur mehr solche Produkte in den Verkehr gebracht werden, die sicher sind und die europäischen Vorschriften betreffend Produktgestaltung erfüllen, also EU-konform sind. Treiber sind neue Geschäftsmodelle im Online-Handel zum vereinfachten Importieren von Gütern und Produkten aus aller Welt, die steigende Zahl an involvierten Marktakteuren, komplexere Lieferketten und immer mehr außereuropäische Produkte, die den Endnutzern innerhalb der Union zum Kauf angeboten werden.

Zu den neuen Vorgaben gehören:
– Künftig gilt das reine Anbieten eines Produkts in einem Onlineshop an in der EU ansässige Endnutzer als Inverkehrbringen. Im Klartext: Ein Produkt muss bereits bei der Auflistung auf einer Online-Schnittstelle (z.B. Webshop, Online-Plattform) alle EU-Regeln erfüllen. Das ermöglicht, dass vorzeitige Prüfhandlungen seitens der Marktüberwachungsbehörde unternommen werden.
– Auch Fulfillment-Dienstleister (z.B. Logistikzentren großer Onlinehändler) oder Marktplatzbetreiber werden in Zukunft in die Verantwortungskette aufgenommen und haben bei Prüfungshandlungen eine Mitwirkungspflicht bzw. die Produktkonformität zu bestätigen.
– Damit ein Produkt in der EU angeboten werden darf, muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur oder Bevollmächtigter mit Sitz in der EU benannt sein.
– Die Behörden der Marktüberwachung erhalten mehr Rechte, insbesondere auch im Bereich des E-Commerce, mit dem Ziel, Onlineangebote sperren zu lassen bzw. notwendige Warnhinweise aufzunehmen.
– Zudem verfolgt die Verordnung eine strengere Marktüberwachung des EU-Binnenmarkts. Um die Zusammenarbeit und die Datenübermittlung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu optimieren, wird eine zentrale Anlaufstelle (EU single window) eingerichtet. Das soll die Durchführung gemeinsamer Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, wie etwa gemeinsame Untersuchungen oder grenzüberschreitende Maßnahmen, erleichtern.

Der FBDi weist darauf hin, dass Marktakteuren, die weiterhin unsichere Produkte vertreiben, künftig marktaufsichtliche Maßnahmen – das Produkt wird aus dem Online-Shop genommen bzw. Schließung des Online-Shops – drohen. Diese Maßnahmen dürften die Kontrolldichte und das Risiko für Anbieter von unsicheren bzw. nicht-konformen Produkten ab 16.7.2021 anheben, und zugleich für mehr Gerechtigkeit bei redlichen Händlern sorgen.

Über den FBDi e. V. (www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) seit 2003 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand April 2021):
Mitglieder: Acal BFi Germany; AL-Elektronik Distribution; Arrow Europe; Avnet EMG EMEA; Beck Elektronische Bauelemente; Blume Elektronik Distribution; Bürklin Elektronik; CODICO; Conrad Electronic; Distrelec; Ecomal Europe; Endrich Bauelemente; EVE; Future Electronics Deutschland; Glyn; Gudeco Elektronik; Haug Components Holding; Hy-Line Holding; JIT electronic; Kruse Electronic Components; MB Electronic; MEDI Kabel; Memphis Electronic; Menges Electronic; MEV Elektronik Service; mewa electronic; Mouser Electronics; Neumüller Elektronik GmbH; pk components; Püplichhuisen; RS Components; Rutronik Elektronische Bauelemente; Ryosan Europe; Schukat electronic; TTI Europe.
Fördermitglieder: TDK Europe, Recom.

Firmenkontakt
FBDI e. V.
Andreas Falke
Ludwigkirchplatz 8
10719 Berlin
+49 174 / 8702 753
a.falke@fbdi.de
http://www.fbdi.de

Pressekontakt
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
+49 8122 55917-0
beate@lorenzoni.de
http://www.lorenzoni.de

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert