Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Mit gelebter Partnerschaft zu mehr Sicherheit: Avacon zu Gast bei DENIOS

Umwelt, Energie
Juni 2, 2026

Warum Unternehmen ihre Druckluftsysteme jetzt ganzheitlich optimieren sollten

Allgemein
Juni 2, 2026

Alkoholfreier Aperitif mit Haltung: MILK gestaltet Packaging Design für Vöslauer FIZZZ

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Resilienz als Standortfaktor: Wie Leasing Katastrophen- und Bevölkerungsschutz stärkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Fäden unter der Haut für natürlich jüngeres Aussehen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Alvarez & Marsal verstärkt Financial Services Industry Group mit Alexander Peitsch als Managing Director

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

norisbank Sommerumfrage 2026

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

EAS Batteries startet Verkauf von Ultra-Hochleistungszelle mit Asahi Kaseis neuartigem Elektrolyten Acetolyte™

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

HEAG und Fraunhofer IGD treiben Aufbau eines Hessischen Sensorik-Clusters voran

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

dbfp ist „Branchenbeste des Jahres“

Umwelt, Energie
Juni 2, 2026

GreenPocket und ONE Real Estate Partner setzen gemeinsam Maßstäbe für integrierte Energie- und Gebäudedatenanalyse in der Immobilienwirtschaft

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher

Medien, Kommunikation
Juni 2, 2026

palmerhargreaves wird Lead-Agentur von pfmmedical

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

LED Explorer erweitert Strahlerportfolio um Human-Centric-Lighting-Technologie

BaFin stärkt Rechte von Sparern bei Prämiensparverträgen

Banken müssen über unwirksame Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren

BaFin stärkt Rechte von Sparern bei Prämiensparverträgen

Unwirksame Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen

Banken müssen über unwirksame Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Banken und Sparkassen werden verpflichtet, ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Nach Ansicht der BaFin hat eine Vielzahl von Banken solche fehlerhaften Zinsklauseln verwendet und deswegen zu wenig Zinsen an die Sparer gezahlt. Nunmehr hat sie die BaFin verpflichtet, die Prämiensparer darüber aufzuklären, ob dies der Fall war. Zuvor hatte es Versuche zwischen der BaFin und den Banken gegeben, eine einvernehmliche und verbraucherfreundliche Lösung zu finden, die jedoch gescheitert ist.

Die Unterrichtung der Banken an die Sparer ist binnen 12 Wochen nach Erlass der Verfügung durchzuführen und muss enthalten:
– die im jeweiligen Vertrag verwendete unwirksame Zinsanpassungsklausel mit uneingeschränktem einseitigem Leistungsbestimmungsrecht bezüglich des Vertragszinses,
– die Erläuterung, dass der Bundesgerichtshof diese Art von Klauseln mit Urteil vom 17.02.2004 – XI ZR 140/03 für unwirksam erklärt hat,
– die Erläuterung, dass dadurch eine Lücke im Vertrag hinsichtlich der Zinsvereinbarung entstanden ist und zur Schließung dieser Lücke entweder der Vertrag ergänzend ausgelegt werden muss, jedoch zur Frage, wie dies zu erfolgen hat, noch keine allgemeinverbindliche gerichtliche ergänzende Vertragsauslegung existiert, diese jedoch zu erwarten ist, oder eine individuelle Vereinbarung getroffen werden kann,
– die Erläuterung, dass als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.02.2004 – XI ZR 140/03 von Seiten des Kreditinstituts für das Bestandsgeschäft einseitig neue Zinsparameter bestimmt wurden,
– die Erläuterung, dass aufgrund der unwirksamen Klausel unter Umständen Zinsen in zu geringer Höhe gezahlt wurden.

Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen den Jahren 1990 und 2010 geschlossen worden sind.

Prämiensparer sollten Ihr Recht auf diese Information und eine mögliche Zinsnachzahlung in Anspruch nehmen und einen spezialisierten Fachanwalt für Bankrecht mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen, rät der deutschlandweit tätige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter, der zahlreichen Prämiensparern zu ihrem Recht gegenüber Bank und Sparkasse verholfen hat.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa & Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

Firmenkontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Leonid Ginter
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
02381-4910694
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
info@gs-rechtsanwaelte.de
http://www.gs-rechtsanwaelte.de

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert