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Kontrolle nicht nur bei Lieferung:

Energiehandel im Fokus von Gutachtern

Kontrolle nicht nur bei Lieferung:

Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 4821)

sup.- Heizölverbraucher sollten bei der Neubefüllung ihres Tanks auf einige Kontrollmaßnahmen achten, um sich vor Fehlabrechnungen oder unzureichenden Liefermengen zu schützen. So hat kein seriöser Brennstoffhändler etwas dagegen, wenn sich der Kunde bei Füllbeginn von der Nullstellung des Zählers überzeugt und den Stand am Ende der Abgabe mit dem Lieferschein-Ausdruck vergleicht. Empfehlenswert ist auch ein Blick auf den Eichstempel der Messanlage. Dessen Gültigkeitsdauer darf selbstverständlich noch nicht abgelaufen sein. Aber darüber hinaus liegen lediglich noch die offiziellen Preisangaben sowie die Kundenfreundlichkeit des Lieferpersonals im Beobachtungsbereich des Käufers. Alles andere entzieht sich vollständig seiner Kontrolle. Gerade so wichtige Kriterien wie die Qualität des Heizöls oder der technische Zustand der Mess- und Befüllanlagen bleiben für Heizölkunden normalerweise im Verborgenen.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Lieferanten-Check im Vorfeld einer Heizölbestellung erheblich auszuweiten: Führt ein Anbieter das RAL-Gütezeichen Energiehandel, dann signalisiert dieses Prädikat, dass dort neutrale Sachverständige bei unangemeldeten Kontrollbesuchen nach dem Rechten schauen. Gewissermaßen in Stellvertretung dürfen diese Profi-Prüfer auch dort ganz genau nachforschen, wo der Kunde keinen Zugang hat: im Lager des Händlers, in dessen Verwaltung und unter der Karosserie seiner Lieferfahrzeuge. Dabei interessieren die Gutachter sich nicht nur für die sicheren Transportmöglichkeiten, sondern auch für die fehlerfreie Funktion von Messanlagen und Zählwerk-Anzeigegeräten. Kontrolliert werden außerdem die betrieblichen Abläufe, an die aufgrund der Prüfbestimmungen besonders hohe Ansprüche gestellt werden. So dürfen beispielsweise von einem Brennstoffhändler mit Gütezeichen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter erwartet werden, selbstverständlich ebenso die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen des Fahrpersonals und ein Fuhrpark nach aktuellem technischen Standard. Nur wenn alle Abläufe und Einrichtungen den Vorgaben des Gütezeichen-Prüfkatalogs entsprechen, darf die Qualitätskennzeichnung ausgestellt bzw. verlängert werden. Und weil diese Vorgaben in vielen Punkten die gesetzlichen Bestimmungen noch übertreffen, gehen die Kunden eines Händlers mit RAL-Gütezeichen durch die wesentlich erweiterten Kontrollinstanzen beim Energie-Einkauf in jedem Fall auf Nummer sicher.

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