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Ghostwriting: Erlaubt oder nicht?

ARAG Experten über Hilfe beim Verfassen von Texten

Ob rein digital oder hybrid: Die Vorlesungszeit an deutschen Hochschulen und Universitäten befindet sich auf der letzten Zielgeraden. Hastig melden sich Studierende für Hausarbeiten an, die noch unbedingt dieses Semester abgegeben werden müssen. Doch wie viel Fremdunterstützung ist dabei eigentlich erlaubt? Die ARAG Experten klären auf.

Ghostwriting, was ist das?
Beim Ghostwriting verfasst ein Autor gegen Bezahlung einen Text im Namen einer anderen Person. Der Auftraggeber wird der Öffentlichkeit als Autor präsentiert, obwohl dessen Beteiligung am Text meistens (sehr) gering ist. Der Dienstleister überträgt alle Nutzungsrechte auf seinen Kunden und verzichtet auf sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche. Rein rechtlich zählt Ghostwriting als legale Dienstleistung, bei der ein Werkvertrag zustande kommt (§ 631 BGB). Das Phänomen ist in der Gesellschaft weit verbreitet: So lassen nicht wenige Prominente ihre Reden von anderen verfassen. Problematisch wird es hingegen an der Hochschule.

Akademisches Ghostwriting
Wenn Studenten sich aus Angst vor einer Haus- oder Abschlussarbeit drücken oder einfach nicht weiterkommen, gehen einige auf einen Ghostwriter zu. Thema umschreiben, Angebot einholen, fertige Hausarbeit im Postfach. Billig ist das nicht: Durchschnittspreise von 50 Euro pro Seite oder mehr sind üblich. Obwohl am Werkvertrag zwischen Ghostwriter und Student laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtlich nichts zu beanstanden ist (Az.: 11 U 51/08), könnte es für den Studenten nach der Abgabe der Arbeit eng werden. Die Prüfungsordnungen der Hochschulen sehen explizit vor, dass Haus- und Abschlussarbeiten ohne fremde Mitwirkung angefertigt werden müssen. Sollte der Schwindel auffliegen, können Hochschulen den Studenten durchfallen lassen oder sogar exmatrikulieren. Der Betrug kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Eidesstattlichen Erklärung zur Arbeit muss der Student bestätigen, dass er die Arbeit eigenständig und ohne Hilfe Dritter angefertigt hat. Sollte dem trotz unterschriebener Erklärung doch nicht so sein, macht er sich wegen falscher Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) strafbar. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen!

Ist ein Lektorat erlaubt?
Viele Studis sind verunsichert, ob man gegen die ‚eigenständige Anfertigung‘ verstößt, wenn man Rechtschreibung und Grammatik von einem Verwandten oder einem Profi kontrollieren lässt. Lektorat ist aber durchaus legal: Solange nur die sprachliche Qualität und der Stil des Textes verbessert werden, gibt es keine Bedenken. Nur wenn ein anderer am wissenschaftlichen Inhalt Änderungen vornimmt, wird’s kritisch! Vorsicht beim Sprachstudium: Wenn in der Hausarbeit die produzierte Sprache selber zum Bewertungsgegenstand wird (z. B. Fremdsprachenstudium), ist ein Lektorat nicht erlaubt!

ARAG Experten empfehlen den Studenten, sich vorher mit ihrer Prüfungsordnung auseinanderzusetzen. Außerdem kennen sich professionelle Lektoren in der Regel aus und wissen, welche Grenzen zu beachten sind.

Schreibberatung: Der Weg aus der Sackgasse
Eine Schreibblockade kann den Besten passieren. Lassen Sie sich nicht davon unterkriegen und erkundigen Sie sich nach hausinternen Beratungsangeboten. Die meisten Universitäten und Hochschulen bieten mittlerweile Schreibberatungen, Workshops und Kurse an, in denen man die Schlüsselkompetenzen für eine erfolgreiche akademische Abschlussarbeit erwerben kann.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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