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start up attackiert rechtswidrige IHK-Bescheide

Versagen von IHK“n und Rechtsaufsichten schaffen Marktumfeld für legal-tech-Anbieter+++ Anhaltende rechtswidrige Vermögensbildung macht IHK-Bescheide weiter angreifbar+++Kostenvorteil für bffk-Mitglieder

start up attackiert rechtswidrige IHK-Bescheide

Ab sofort können Unternehmen gegen rechtswidrige IHK-Bescheide über das Portal ihk-einspruch.de vorgehen und die Erstattung überzahlter Beiträge erreichen. Und die Erfolgsaussichten sind sehr gut!

IHK-Einspruch ist ein Geschäftsbereich der Kontor-DUS GmbH in Erkrath bei Düsseldorf. Dank einer Kooperation mit dem Verband bffk und dem Investor Wolf Peter Korth, ITC-Logistic GmbH in Koblenz, ist ein hochkomplexes Portal entstanden, das mit Hilfe einer Datenbank Erstattungsansprüche ermittelt.

Seit Oktober 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht fünf Mal über Fälle rechtswidriger Vermögensbildung in diversen Industrie- und Handelskammern (IHKn) zu entscheiden. In allen Fällen konnten sich die vom Verband freier Kammern e.V. ( bffk) unterstützten Kläger im Wesentlichen durchsetzen und wurden mit den Urteilen von der Zahlung der Beiträge befreit. Aktuell stellt der bffk aber in fast allen IHK- Bezirken fest, dass weiterhin – unter den Augen der Rechtsaufsichten – rechtswidrige Beitragbescheide ergehen. Zu beobachten ist dabei, dass IHKn selbst für Beitragsjahre, in denen sie gegenüber bffk-Mitgliedern nach Klagen oder Widersprüchen auf Beitragsforderungen verzichtet haben, an andere unwissende IHK-Mitglieder weiter Bescheide verschicken.
„Wir haben über all die Jahre versucht, bei den Kammern Rechtsbewusstsein zu schaffen, die Rechtsaufsichten der Länder zum Eingreifen zu bewegen und die Masse der unwissenden IHK- Mitglieder zu informieren“, so der bffk-Vorsitzende, Dipl. Ing. (FH) Frank Lasinski. Bis ins laufende Jahr 2021 geht nach Beobachtung des bffk das rechtswidrige Massengeschäft der IHKn aber weiter.
In diese Lücke stößt jetzt das start-up „IHK-Einspruch“. bffk-Mitglied und Unternehmer Wolf-Peter Korth investiert einen deutlichen 6-stelligen Betrag in dieses legal-tech-Portal, bei dem IHK- Mitglieder kostenfrei in Echtzeit prüfen lassen können, ob Widersprüche oder Klagen gegen die IHK-Bescheide Sinn machen. IHK-Einspruch bietet auf der Grundlage der ausgesprochenen Empfehlungen dann an, für die betroffenen IHK-Mitglieder ohne jedes Kostenrisiko die Verfahren gegen die IHKn zu führen. Beraten wird IHK-Einspruch dabei von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Im Gegenzug verspricht IHK-Einspruch einen Preisnachlass für bffk-Mitglieder. Grundsätzlich aber gilt, dass IHK-Einspruch nur im Erfolgsfall für die Leistung bezahlt werden muss. „IHK-Mitglieder, die sich über IHK-Einspruch gegen Beitragsbescheide wehren, können so nur gewinnen“, unterstreicht der bffk-Geschäftsführer.

Aus Sicht des bffk ist dieses kommerzielle Angebot die logische Folge der fortdauerenden Verstöße der IHK gegen das Kostendeckungsprinzip bei der Wirtschaftsführung und dem Versagen der Rechtsaufsichten. „Alle unsere Bemühungen, mit Gesprächen und sachdienlichen Hinweisen die Missstände zu beseitigen, sind überwiegend auf taube Ohren gestoßen“, erklärt bffk-Vorsitzender Lasinski. Dass jetzt ein kommerzieller Anbieter daraus Kapital schlagen will, wird aus Sicht des bffk den notwendigen Druck auf die Kammern erhöhen, die in den vergangenen Jahren rechtswidrig angehäuften Millionen an die Mitglieder auszuschütten. „Mit dem Investor Wolf-Peter Korth hat sich hier ein Unternehmer gefunden, der natürlich Geld verdienen will aber gleichzeitig mit dem bffk gemeinsam auf eine grundlegende Reform der Kammerorganisation abzielt“, ergänzt bffk-Geschäftsführer Boeddinghaus.

Erreichbar ist IHK-Einspruch ab sofort über ihk-einspruch.de.

Hintergrund
Der bffk setzt sich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaften in den Kammern ein. Gleichzeitig beobachtet der bffk kritisch alle operativen Aktivitäten der Kammern – insbesondere die Wirtschaftsführung.Nach dem Gesetz dürfen Kammern Beiträge nur zur Deckung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung erheben. Eine sinnfreie oder überhöhte Vermögensbildung ist ihnen verboten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals im Dezember 2015 (10 C 6.15) und zuletzt im Januar 2020 (8 C 9.19, 8 C 10.19 und 8 C 11.19) im Sinne klagender bffk-Mitglieder die rechtswidrige Vermögensbildung in verschiedenen IHKn fesstellen müssen.

IHK-Einspruch ist ein Geschäftsbereich der Kontor-DUS GmbH in Erkrath bei Düsseldorf. Dank einer Kooperation mit dem Verband bffk und dem Investor Wolf Peter Korth, ITC-Logistic GmbH in Koblenz, ist ein hochkomplexes Portal entstanden, das mit Hilfe einer Datenbank Erstattungsansprüche ermittelt.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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