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Zusätzliche Sicherheit bei Gefahrguttransporten

Experten überwachen Energie-Lieferanten

Zusätzliche Sicherheit bei Gefahrguttransporten

Abbildung: BMVI (No. 9230)

sup.- „Der weltweite Handel mit gefährlichen Gütern hat einen großen Umfang erreicht und nimmt ständig zu“, meldet das Bundesverkehrsministerium: „Allein in der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich über 300 Millionen Tonnen Gefahrgüter befördert.“ Aber hat auch unser Betrieb mit Gefahrguttransporten zu tun? Viele Unternehmen, die nicht gerade chemische Rohstoffe benötigen oder etwa Sondermüll entsorgen müssen, würden diese Frage wohl mit Nein beantworten. Gefahrguttransporte veranlasst jedoch auch jeder, der sich eine Wärmeenergie wie Heizöl oder Flüssiggas per Tankfahrzeug liefern lässt. Dies betrifft beispielsweise zahlreiche Firmenstandorte in Gewerbegebieten außerhalb der netzgebundenen Erdgasversorgung. Im Rahmen der Klassifizierung gefährlicher Güter müssen die Transporte der dort benötigten Brennstoffe unter anderem mit der Kennziffer 3 für entzündbare flüssige Stoffe gekennzeichnet werden.

Ob bei diesen Transporten alle gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheitsstandards, die Fahrzeugtechnik und den Schulungsstand der Fahrer berücksichtigt werden, kann der Energiekunde natürlich nicht beurteilen. Im Gegensatz zu den Unternehmen der Logistikbranche muss er auch keine Detailkenntnisse über die einschlägigen Erlasse und Gesetze zu Gefahrguttransporten haben. Trotzdem kann er einen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit auf den Straßen und auch während der Tankbefüllung auf dem eigenen Betriebsgelände zu erhöhen. Wenn als Energielieferant ein Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel beauftragt wird, gewährleistet dieses Prädikat stets Transporte mit gut ausgebildeten Profis sowie vorschriftsmäßig ausgestatteten Tankwagen. Nicht nur Fahrzeugflotte und Liefertechnik, sondern z. B. auch die Lagerhaltung und die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften werden bei diesen Händlern regelmäßig extern überprüft ( www.guetezeichen-energiehandel.de).

Diese kostenneutrale Vorsichtsmaßnahme dient deshalb nicht nur der ungefährdeten Abwicklung firmeneigener Energiebestellungen. Alle Gefahrguttransporte, die die strengen, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens einhalten müssen, tragen insgesamt zur Vermeidung von Umweltschäden bei. So verpflichten sich die gütezeichenführenden Transporteure beispielsweise zu einem täglichen Technik- und Ausrüstungs-Check der Fahrzeuge vor Fahrtantritt. Eine wichtige Maßnahme, denn immerhin haben die Güter der Gefahrgutklasse 3 den höchsten Anteil an allen Gefahrguttransporten auf der Straße.

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Redaktion Detlef Brendel

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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