Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
November 3, 2026

„Körpergröße ist kein Upgrade“: Petition fordert faire Sitzplätze für große Menschen im Flugzeug

Medien, Kommunikation
November 3, 2026

Öffentliche Aktion zum Glauben startet in Düren

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Zahlen, Ziele, Fortschritte: DENIOS zieht Nachhaltigkeitsbilanz

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

10 Jahre Unternehmertreffen Pfalz 2026 – Rückblick auf einen tollen Abend!

IT, NewMedia, Software
November 3, 2026

KI ist in den Unternehmen angekommen, doch bei der Governance besteht Nachholbedarf

Kunst, Kultur
November 3, 2026

Ausstellung von Walter Angerer dem Jüngeren offiziell eröffnet

IT, NewMedia, Software
November 3, 2026

Crédit Mutuel Arkéa stärkt Betrugsprävention mit RiskShield von INFORM

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Parkster zum sechsten Mal in Folge als Great Place To Work ausgezeichnet

Politik, Recht, Gesellschaft
November 3, 2026

Zehn Steuer-Spartipps vor dem Jahreswechsel

Garten, Bauen, Wohnen
November 3, 2026

Außen- oder Innendämmung von Gebäuden? Die Qual der Wahl.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Resilienz Framework: Diagnose-Tool macht Widerstandsfähigkeit im Mittelstand in zehn Dimensionen sichtbar

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 3, 2026

25 Jahre Medi-Manage: Von der Beratung zum spezialisierten Medizintechnikunternehmen

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 3, 2026

Japanische Menstruationstasse „feminak“ eines seit über 100 Jahren bestehenden japanischen Unternehmens erstmals auf der MEDICA 2026 in Düsseldorf

Logistik, Transport
November 3, 2026

Wie gut sind Unternehmen auf Supply-Chain-Risiken vorbereitet?

Gewonnen! – Abgasklage gegen Daimler erfolgreich

Gewonnen! - Abgasklage gegen Daimler erfolgreich

(Bildquelle: Markus Spiske on Unsplash)

In der Rechtsprechung im Daimler-Abgasskandal zeichnet sich eine Trendwende ab: Klägerinnen und Kläger sind zunehmend bereits in erster Instanz erfolgreich. Sie können überzeugend nachweisen, dass ihre Diesel-PKW aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im normalen Betrieb mehr schädliche Abgase ausstoßen, als sie dürften. So verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG am 21. Januar 2021 dazu, einen 2014 gebraucht gekauften Mercedes zurückzunehmen und dem Kläger im Gegenzug 30.450,08 Euro plus Verzugszinsen zu zahlen.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Andreas Lutz, der zahllose Eigentümer von Daimler-Diesel-PKW in Klagen gegen den Fahrzeughersteller vertritt, sagt: „Dass die Klagen inzwischen schneller von Erfolg gekrönt sind, hat vor allem mit der Argumentation zu tun.“ Bisher sei das sogenannte Thermofenster als Grund ins Feld geführt worden, um zu belegen, dass der Hersteller bewusst ein unzulässige Abschaltvorrichtung eingebaut habe. Ein Thermofenster bewirkt, dass die Abgasreinigung nur bei bestimmten Außentemperaturen vollständig funktioniert. Rechtlich strittig ist jedoch, ob es sich dabei tatsächlich um eine unzulässige Abschaltvorrichtungen im Sinne des Gesetzes handelt. Denn eine Abschaltung der Abgasreinigung darf erfolgen, wenn sie für den Motorschutz erforderlich ist.

Mit „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ getrickst
Beim Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC, den der Kläger Andreas B.* 2014 erworben hatte, war jedoch eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eingebaut. Dadurch kann das Fahrzeug auf dem Prüfstand alle Grenzwerte einhalten. Unter Normalbetrieb greift diese Regelung jedoch nicht, und der Wagen überschreitet die zulässigen Abgasgrenzwerte regelmäßig. Eine Motorschutzfunktion kann der Hersteller für diesen Mechanismus nicht ins Feld führen.

Kraftfahrbundesamt reagierte
Das Kraftfahrtbundesamt reagierte mit einem amtlichen Rückruf aller betroffenen Fahrzeuge dieses Typs aus der Baureihe von 2012 bis 2015. Die Begründung: Der Hersteller habe die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert. Andreas B. wollte, wie viele andere Daimler-Fahrerinnen und -Fahrer auch, sein Fahrzeug daraufhin zurückgeben. Vom Hersteller erhielt er jedoch lediglich ein Angebot zum Software-Update, das die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung vollständig deaktiviert. Dies hätte, bestätigt das Gericht, den Schadstoffausstoß weiter erhöht, weil das Fahrzeug dann beim Warmlaufen mehr Stickoxide und Ruß freisetzen würde.

Stilllegung des Fahrzeugs droht
Wie der Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt zeige, habe sich der Hersteller die EG-Typgenehmigung für dieses Fahrzeug „erschlichen“, schreibt das Gericht. Ein Widerruf der Zulassung und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis stünden daher eventuell bevor. Halterinnen und Halter müssten ihre Fahrzeuge in einem solchen Fall stilllegen und verlören dadurch viel Geld.

Sittenwidrig und skrupellos
Wie das Stuttgarter Landgericht feststellt, sei es gerade für die Autoindustrie zentral, Umweltstandards einzuhalten. Wer korrekte Abgaswerte nur vortäusche, verursache umfangreiche Vermögensschäden bei den Käuferinnen und Käufern. Aufgrund der hohen Stückzahlen komme es außerdem zu beachtlichen Umweltbelastungen. Die Richterin findet daher harsche Worte für das Verhalten des beklagten Unternehmens: „Die Inkaufnahme eines derartigen Schadens zum Zwecke des Gewinnstrebens enthält ein hohes Maß an Skrupellosigkeit“, heißt es im Urteilstext wörtlich.

Mercedes-Käufer soll Geld zurückerhalten
Das Gericht verurteilte die Daimler AG im vorliegenden Fall daher dazu, den Wagen zurückzunehmen und Andreas B. den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsvorteils für die rund 65.000 gefahrenen Kilometer zu zahlen. Außerdem stehen dem Kläger Zinsen zu. Denn eigentlich hätte der Hersteller den Wagen direkt zurücknehmen müssen, als Andreas B. ihm dies anbot.

Gerechtigkeit für Schummel-Diesel-Opfer
Rechtsanwalt Andreas Lutz freut sich zusammen mit seinem Mandanten über den Erfolg. „Ich gehe davon aus, dass wir bei den Klagen gegen Daimler nun eine ähnliche Dynamik sehen werden, wie in den Fällen gegen VW. In Zukunft geben sicherlich immer mehr Gerichte den Klägerinnen und Klägern recht, die sich mit ihren Schummel-Dieseln nicht einfach abfinden möchten“, sagt er.

*Name geändert

LUTZ Rechtsanwälte
Ihre Anwaltskanzlei in Stuttgart
Sie suchen erfahrene Rechtsanwälte, die Ihre Interessen engagiert vertreten, Ihr Problem verstehen und Ihre Ziele verfolgen? Bei uns sind Sie genau richtig.

Rechtsgebiete:
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Computer-, EDV-, IT- und Internetrecht
Ehe- und Familienrecht
Elternunterhalt
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Grundstücks- und Immobilienrecht
Inkasso
Insolvenzrecht
Lizenz- und Markenrechte
Miet- und Pachtrecht
Stiftungsrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht

Firmenkontakt
LUTZ Rechtsanwälte
Andreas Lutz
Jakobstraße 20
70182 Stuttgart
0711 9959807-0
lutz@lutz-rae.de
http://www.lutz-rae.de

Pressekontakt
eoscript Public Relations
Eike Ostendorf-Servissoglou
Löwen-Markt 8
70499 Stuttgart
071165227930
eos@eoscript.de
http://www.eoscript.de

(Visited 40 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert