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September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

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September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

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September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

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September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

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Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

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September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

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September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

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September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

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September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

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September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

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September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

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September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Fingerabdruck auf dem Personalausweis +++
Der Bundestag hat am 5.11.2020 ein neues „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ verabschiedet. Laut ARAG sollen nur noch digitale, biometrische Passfotos erlaubt werden. Ferner ist zukünftig auch die Abgabe von zwei Fingerabdrücken bei der Ausstellung von Personalausweisen verpflichtend. Auch gibt es eine Änderung bei der Eintragung des Geschlechts; denn hier ist in Zukunft die Bezeichnung „X“ möglich, wenn sich Personen weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.

+++ Geld bekommt der Leasingnehmer +++
Erhält eine Kfz-Leasingfirma nach einem Unfall Entschädigungsleistungen von der Versicherung, muss sie diese dem Leasingnehmer zugutekommen lassen. Dies hat nach Auskunft der ARAG der Bundesge-richtshofentschieden. Danach mindert eine Zahlung, die der Leasinggeber als Ausgleich für einen mer-kantilen Minderwert bekommt, dessen Anspruch auf Restwertausgleich (AZ: BGH VIII ZR 48/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

+++ Keine Sanierung vor Schlüsselübergabe +++
Ein Vermieter ist nicht dazu berechtigt, vor der Schlüsselübergabe Sanierungsarbeiten in der Mietwohnung durchzuführen. Tut er dies dennoch, kann der Mieter die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und die Einräumung des Besitzes mittels einstweiliger Verfügung erwirken. Dies hat laut ARAG das Amtsgericht Köln entschieden (AZ: 222 C 84/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Köln.

+++ Entschädigung für Thomas Cook-Kunden bis Sonntag +++
Kunden des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook können noch bis zum kommenden Sonntag, 15. November 2020, Ausgleichszahlungen anmelden. Danach haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung. Seit Anfang Mai haben betroffene Pauschalurlauber über das Online-Portal des Bundesjustizministeriums die Möglichkeit, freiwillige Ausgleichszahlungen des Bundes in Anspruch zu nehmen. Ist die Anmeldung bis Sonntag erfolgt, können erforderliche Dokumente auch noch nachgereicht werden.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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