Neuigkeiten Timeline

Immobilien
November 6, 2026

Immobilien-PR-Agentur PR4YOU: Professionelle Pressearbeit und externe Pressestelle für die Immobilienbranche

IT, NewMedia, Software
November 6, 2026

Box und NVIDIA gehen Partnerschaft ein, um eine vertrauenswürdige Inhaltsebene für Enterprise-KI bereitzustellen

IT, NewMedia, Software
November 6, 2026

php2shell-Sicherheitslücke und Migration von PHP-Anwendungen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
November 6, 2026

Verträge, Fristen, Forderungen: Der Jahresend-Check

Maschinenbau
November 6, 2026

Effizientes Hardwaredesign in der Antriebstechnik: LANG stellt LDRIVE auf der SPS vor

Kunst, Kultur
November 6, 2026

Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne

Auto, Verkehr
November 6, 2026

Bahn Deutschland 2100: Reformpapier veröffentlicht

Handel, Dienstleistungen
November 6, 2026

Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen

Handel, Dienstleistungen
November 6, 2026

Sauberkeit ohne Chemie: Welt der Wunder zeigt nilco Aqua-Flex PURE in TV-Dokumentation

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 6, 2026

Kyocera auf der SEMICON Europa 2026: Technologien für die Halbleiterfertigung

Wissenschaft, Forschung, Technik
November 6, 2026

CYBICS 2027: 23. und 24. Juni in der Rotunde Bochum

Auto, Verkehr
November 6, 2026

Mehr Daten, bessere Entscheidungen? NaKoBeMo zeigt Wege zur digitalen Mobilitätssteuerung

Bildung, Karriere, Schulungen
November 6, 2026

Wer nicht mehr an sich glaubt, hat seine Träume bereits verloren!

Computer, Information, Telekommunikation
November 5, 2026

Ricoh bringt neue Produktionsscanner auf den Markt, um komplexe und volumenstarke Dokumentenerfassungsaufgaben zu bewältigen.

Vorsicht: Abmahnungen voraus

wein.plus hilft Business Premium-Mitgliedern

Vorsicht: Abmahnungen voraus

Eine gute Nachricht vorweg: am 10.09.2020 wurde das Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen vom Bundestag verabschiedet, denn „Abmahnungen sollen im Interesse eines rechtsneutralen Wettbewerbs beziehungsweise der Durchsetzung von Verbraucherrecht erfolgen und nicht zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen genutzt werden“, so die Begründung der ehemaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley hierzu.

Mithilfe des neuen Gesetzes sollen also höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen einen deutlich verbesserten Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen bewirkt werden, mit dem Ziel, den Abmahnmissbrauch zu halbieren. So gesehen ist es eine super Sache, dass der Bundestag nunmehr also den Abmahnmissbrauch aus Gewinninteresse endlich als regelungsbedürftige Tatsache anerkennt und bekämpfen will – theoretisch.

Praktisch ist es jedoch sicherlich etwas anderes, denn auch bei gedeckelten Vertragsstrafen von 1.000,00 Euro wird den klassischen Abmahnern auch weiterhin ein überwiegend finanzielles Interesse nicht abzusprechen sein. Im nunmehr rechtlich klar umrissenen Rahmen dürfen sie deshalb auch weiterhin Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie DSGVO-Verstöße bei kleinen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern ungehemmt und massenhaft abmahnen. Denn leider sind die Voraussetzungen für die Qualifizierung der Verbände im Gesetz als „Abmahnbefugte“ so weit gefasst, dass auch zukünftig die eigentlichen schwarzen Schafe durch das Raster fallen werden. Zwar soll es eine Kontrolle durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) geben, aber die erfolgt lediglich auf der Grundlage von Selbstauskünften der Verbände zu ihrem Abmahnverhalten – sonstige Kontrollmöglichkeiten, etwa die Einführung eine Online-Melderegisters für Abmahnungen, wurden nicht im neuen Gesetz umgesetzt.

Dennoch berichtet Rechtsanwalt Hans-Peter Kröger, dass immer noch fast täglich Abmahnungen unseriöser Anwaltskanzleien und Abmahnvereinen viele Wein-Händler in die Knie zwingen, weil sie nicht die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Gerichtsprozess aufbringen können und häufig nur die Möglichkeit bleibt, in zähe und aufreibende Verhandlungen mit den Abmahnern zu gehen, um zumindest die Kosten zu reduzieren und die geforderte Unterlassungserklärung zu modifizieren. Denn einmal unterschrieben kann die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem existenzgefährdenden Bumerang für die Onlineshop-Betreiber werden – ein Leben lang. Dass das nicht passiert, wird fortan das Online-Geschäftsleben der Händler bestimmen.

Aktuell beschäftigen Kröger abmahntechnisch massiv die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.), der VSV (Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.) und der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V.). Diese mahnen nicht nur in gleicher Regelmäßigkeit weiterhin ab, sondern machen auch Vertragsstrafen geltend. „Wie wir wissen, sind nicht die (oft leider berechtigten) Abmahnungen das Problem, sondern das (finanzielle) Problem sind die oft mehrere tausend Euro teuren Vertragsstrafen, die bei jedem erneuten Fehler aufgrund der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung geltend gemacht werden.“ so Hans-Peter Kröger.

Für weitere Informationen: https://magazin.wein.plus/vorsicht-abmahnungen-voraus

wein.plus – seit 1998. Die bekannteste digitale Weinplattform in Europa. Gemacht von und für Menschen, die sich leidenschaftlich mit den wirklich guten Weinen dieser Welt beschäftigen. Wir verkaufen keinen Wein. Wir bieten all unseren Mitgliedern spannende Weinerlebnisse und aktuelle Informationen aus der Weinwelt, sowie unseren Business Premium-Mitgliedern viele Vorteile für bessere Geschäfte.

Kontakt
Wein-Plus GmbH
Dominik Nüse-Lorenz
Wetterkreuz 19
91560 Heilsbronn
09131-75500
dominik@wein.plus
http://www.wein.plus

(Visited 46 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert