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Relaunch: TECHTIMES startet B2B-Referenzmarketing für technische Unternehmen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Quarantäne oder Isolation: Wo liegt der Unterschied? +++
Herdenimmunität, FFP-Maske, Reproduktionszahl – so viele neue Begriffe sind in der Corona-Zeit auf uns eingeprasselt, da kann man schon einmal durcheinander kommen. Doch manchmal ist es entscheidend, die richtige Definition zu kennen, um die Bedeutung zu begreifen. So ist es z. B. durchaus ein Unterschied, ob man in Quarantäne oder in Isolation muss. Die Isolation wird vom Gesundheitsamt angeordnet und gilt für die Menschen, die sich sicher mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert haben. Bislang ist eine 14-tägige Dauer für die Isolation vorgeschrieben, doch es wird eine Verkürzung debattiert. Danach sollen Patienten mit mildem Verlauf und geringem Risiko der Verschlechterung nach der Diagnose nur noch fünf Tage in heimischer Isolation verbringen und bei erneuter, negativer Testung und bei niedriger Viruslast die Isolation verlassen dürfen. Die Quarantäne hingegen wird schon bei bloßem Verdacht auf eine Infektion vom Gesundheitsamt verordnet, z. B., weil Betroffene engen Kontakt zu Infizierten hatten. Die Quarantäne dauert bisher ebenfalls 14 Tage und soll evtl. auf zehn oder noch weniger Tage reduziert werden, sofern Betroffene während der Quarantäne keine Symptome zeigen.

+++ Reisepass-Ranking: Größte Reisefreiheit für Deutsche +++
Jedes Jahr wird er in einem Reisepass-Ranking auserkoren: Der wertvollste Reisepass der Welt. Dieses Jahr hat die Corona-Pandemie die übliche Reihenfolge etwas durcheinandergewirbelt. So belegt Deutschland den ersten Platz und der Vorjahressieger, die Vereinigten Arabischen Emirate, landete nur auf Platz 14. Mit uns auf Platz eins der wertvollsten Reisepässe sind Belgien, Irland, Österreich, Luxemburg und die Schweiz. Inhaber eines deutschen Reisepasses genießen also die größte Reisefreiheit auf der ganzen Welt. Theoretisch. Denn Corona-bedingte Reisewarnungen und -beschränkungen machen es bisweilen unmöglich, der Reiselust vollends nachzugeben. Aber immerhin: In 123 Länder der Erde können wir entweder ganz ohne Visum einreisen oder mit einem Visum, das direkt bei Einreise in den Pass gestempelt wird. 50 Länder sind für alle Bürger mit ausländischem Reisepass tabu. Doch die meisten davon nicht nur für Deutsche, sondern aufgrund der Corona-Pandemie bleiben die Grenzen komplett geschlossen, wie etwa Südkorea. Zum Vergleich: Die USA, auf Platz 20 des Pass-Rankings, hat nur noch zu 85 Ländern einen visafreien Zugang, vor Corona waren es doppelt so viele.

+++ Skiunfall bei Kunden-Skireise ist kein Arbeitsunfall +++
Lädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Dies stellte laut ARAG Experten das Hessische Landessozialgericht klar (Az.: L 9 U 188/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Hessen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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