Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

Wero jetzt auch am POS

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

So viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht mehr – für viele Unternehmer beginnt das eigentliche Problem erst danach

Politik, Recht, Gesellschaft
September 11, 2026

Beziehungen zwischen Marokko und Spanien: Rabat präzisiert seinen Standpunkt

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Gaming mit 200 Hz, KI-gestütztem Ambiglow und USB-C: der Philips Evnia 34M2C5601QA

Tourismus, Reisen
September 11, 2026

Segeln ohne eigenes Boot: Sailwiz.com macht Segelreisen und nautische Ausbildung für jedermann zugänglich

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 11, 2026

partnersuche.dating: Neues Vergleichsportal schafft Orientierung im wachsenden Markt der Online-Partnersuche

Mode, Trends, Lifestyle
September 11, 2026

Jungen Männern wurde ihre Rolle genommen. Jetzt holen sie sie sich zurück.

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 11, 2026

Stress bewältigen mit Achtsamkeit

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 11, 2026

Wie viel Geld verbrennst Du für Supplements?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 11, 2026

Ein Jahr statt drei: Privatinsolvenz in Irland endet nach zwölf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt

IT, NewMedia, Software
September 11, 2026

CoreView auf der it-sa 2026: Microsoft-365-Sicherheit als Fundament für den KI-Einsatz

Auto, Verkehr
September 11, 2026

EU-weite Fahrverbote ab 2029: Was sich für Deutsche mit Führerscheinentzug wirklich ändert

Mode, Trends, Lifestyle
September 11, 2026

Halt finden in unsicheren Zeiten

Computer, Information, Telekommunikation
September 11, 2026

Neue Spielregeln für Streaming-Dienste

Weiterbildung jetzt steuerbefreit

Weiterbildung jetzt steuerbefreit

Bildung muss nicht mehr rein im Interesse des Arbeitgebers liegen (Bildquelle: ake1150/stock.adobe.com)

Technische Entwicklungen schreiten in einem rasanten Tempo voran und die Corona-Krise beschleunigt die Ausbreitung der digitalen Kommunikation und digitaler Arbeitsprozesse zusätzlich. Um am Puls der Zeit und als Arbeitnehmer weiterhin attraktiv zu bleiben, ist lebenslanges lernen unerlässlich.

Finanzieren Arbeitgeber neuerdings Weiterbildungen für Mitarbeiter, die keinen Bezug zu deren Arbeitsplatz haben, aber dennoch deren allgemeine Beschäftigungsfähigkeit verbessern, so müssen Arbeitnehmer die Kosten des Arbeitgebers nicht mehr als Arbeitslohn versteuern. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 ist die Neuregelung am 1.1.2020 in Kraft getreten, gilt aber rückwirkend bereits ab dem 1.1.2019.

Bisher war die Steuerfreiheit von Fort- und Weiterbildungen nur gegeben, wenn diese Bildungsmaßnahmen rein im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers lagen. Vermittelten Weiterbildungen allgemein nützliche Kenntnisse und Fähigkeiten wurde regelmäßig ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer festgesetzt, der vom Arbeitslohn einbehalten wurde. Nun wurden die Möglichkeiten für Weiterbildung gesetzlich erweitert. Alle Bildungsmaßnahmen, die die Chancen für Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt verbessern, sind ab sofort garantiert steuerfrei, sofern es sich nicht um eine Belohnung für den Mitarbeiter handelt.

Unter die neuen steuerfreien Weiterbildungsmaßnahmen können z.B. allgemeine PC- und Softwareschulungen fallen, die nicht für den Arbeitsplatz benötigt werden, aber auch Benimm- oder Sprachkurse oder jegliche Fortbildungen, die die Persönlichkeit des Arbeitnehmers entwickeln. Hat der Arbeitgeber für eine derartige Weiterbildung im Jahr 2019 Lohnsteuer und Sozialabgaben einbehalten, können Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019, die zu viel bezahlten Steuern zurückholen.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert